20 Jahre Cannabisbeschluss:

Kriminalisierung läuft weiter auf Hochtouren

Am 9. März jährt sich der Cannabisbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum 20. Mal. Hierzu erklärt Dr. Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik:

Vor 20 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Strafverfolgungsbehörden angewiesen, von einer Verfolgung bei ‚gelegentlichem Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten‘ abzusehen. Dennoch läuft die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten auf Hochtouren und ist seitdem sogar noch angestiegen. Weit über 2,3 Millionen konsumnahe Cannabisdelikte hat die Polizei seit 1994 verfolgt. Mindestens 55 Prozent aller Rauschgiftdelikte sind einfache, konsumnahe Cannabisdelikte. Das bedeutet: Unser heutiges Drogenstrafrecht dient in der Praxis vor allem der Kriminalisierung von einfachen Cannabiskonsumenten.

Dabei ist die Kriminalisierung gescheitert. Das Verbot hält gerade Jugendliche nicht vom Konsum ab. Cannabis ist trotz vierzig Jahren Verbot Teil der deutschen Alltagskultur von jungen und auch älteren Menschen geworden.

Etliche Länder ziehen die richtigen Schlüsse aus dem weltweit gescheiterten Drogenverbot. In einigen Staaten der USA, in Uruguay aber auch in den Niederlanden ist Cannabis inzwischen legal erhältlich. In Deutschland ist eine Reform nötig. Wir fordern die Bundesregierung auf, den illegalen, unkontrollierten Cannabismarkt in einen legalen, staatlich regulierten Markt zu überführen.

Wir wollen, dass Minderjährige kein Cannabis konsumieren. Der illegale Cannabismarkt in Deutschland verhindert aber jeglichen Jugendschutz. Unser Ziel ist ein effektiver Jugend- und Gesundheitsschutz. Nur in einem regulierten Markt ist dies möglich. Ein regulierter Markt bedeutet Verantwortung für den Jugendschutz ernst nehmen und gleichzeitig Freiheit für den erwachsenen Konsumenten ermöglichen. Erwachsene Konsumenten sollten ähnlich wie bei Alkohol durch ein risikoarmes Konsummuster die potentiellen Risiken von Cannabis reduzieren. Die Entscheidung über den Konsum liegt jedoch in der persönlichen Freiheit des einzelnen Bürgers. Das ist Freiheit und Verantwortung.

Quelle: PKS-Berichte für 1994 bis 2012, dort Kapitel 2.16, 2.17 oder 3.17

Trotz Cannabisbeschluss muss diePolizei bislang jeden noch so kleinen Cannabisfall verfolgen. Erst die Staatsanwaltschaften oder Gerichte können die Verfahren einstellen – häufig gegen Auflagen. Die Zahl der Verfahren ist nach dem Cannabisbeschluss sogar noch deutlich an gestiegen.

Anzahl der Verstöße nach § 29 Betäubungsmittelgesetz für Cannabis (allgemeine, konsumnahe Delikte, PKS-Schlüssel: 731800) und Rauschgiftkriminalität insgesamt (alle Delikte, alle Drogen, PKS- Schlüssel: 891000) (für 2013 liegen noch keine Zahlen vor):

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