CETA-Gutachten unter Verschluss oder seitenweise geschwärzt

foodwatch kritisiert Intransparenz der EU-Kommission in Debatte um Freihandelsabkommen CETA

So sieht die Transparenz-Initiative der EU-Kommission aus: Ausschnitt aus den geschwärzten Unterlagen der EU-Kommission

So sieht die Transparenz-Initiative der EU-Kommission aus: Ausschnitt aus den geschwärzten Unterlagen der EU-Kommission

Berlin, 28. September 2016. Die Europäische Kommission hat auf Anfrage der Verbraucherorganisation foodwatch Teile einer umstrittenen Rechtsanalyse zum Freihandelsabkommen CETA veröffentlicht – die entscheidenden Passagen sind allerdings seitenlang geschwärzt oder komplett gelöscht. foodwatch kritisierte am heutigen „Tag der Informationsfreiheit“ die Intransparenz der EU in der Debatte um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP.

„Was für ein Schildbürgerstreich aus Brüssel: Die Europäische Kommission rückt Teile der Rechtsgutachten zwar heraus – schwärzt und löscht aber alle entscheidenden Textstellen. Liebe EU-Beamte, warum habt ihr nicht gleich das ganze Papier in schwarze Tinte getaucht?“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch. „Die vermeintliche EU-Transparenzinitiative zu TTIP und CETA wird ad absurdum geführt. Die Europäische Kommission hat aus den Bürgerprotesten gegen die Freihandelsabkommen offenbar nichts gelernt.“

Bei den Rechtsgutachten geht es um die Frage, ob der geplante europäisch-kanadische CETA-Vertrag als sogenanntes EU-only-Abkommen eingestuft wird – ein entscheidender Punkt. Denn die Europäische Kommission hatte stets die Position vertreten, CETA falle unter die alleinige Zuständigkeit der EU. Damit hätte das Handelsabkommen in Kraft treten können, ohne dass nationale Parlamente darüber abstimmen. Auf Grundlage der von foodwatch angefragten Gutachten hatte die Kommission außerdem gefordert, dass das gesamte Abkommen bereits „vorläufig“ angewendet wird. Die Bundesregierung hingegen hatte CETA immer als „gemischtes Abkommen“ betrachtet, da es sowohl nationale als auch europäische Zuständigkeiten berührt, und ein entsprechendes Rechtsgutachten dazu öffentlich gemacht. Auf politischen Druck hin hatte die Kommission erst kürzlich zugestimmt, CETA doch als gemischtes Abkommen zu verabschieden.

foodwatch hatte bei der Kommission angefragt, auf welcher juristischen Grundlage CETA als „EU only“ eingestuft wurde. Wochen später und nach mehrfachem Nachfragen veröffentlichte die Kommission zwar Teile der Gutachten, nahezu alle Stellen waren aber geschwärzt oder gelöscht.

Lena Blanken von foodwatch: „Die EU fabuliert gerne von Transparenz und Bürgerdialog – aber wenn es darauf ankommt, bleibt davon nicht viel übrig. Wir brauchen endlich eine ehrliche und offene Debatte über die geplanten Freihandelsabkommen – dafür müssen die entscheidenden Dokumente und Positionen aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind zu Recht skeptisch gegenüber Mauscheleien hinter verschlossenen Türen.“

Quellen und weiterführende Informationen:
– Gutachten der EU-Kommission mit geschwärzten und gelöschten Seiten: tinyurl.com/gw6joaw  
– Antwort der EU-Kommission an foodwatch: tinyurl.com/z4u6rca

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