TTIP: Geplanter Investorenschutz mit Schiedsgerichten sorgt für Ablehnung

Studie zum Freihandelsabkommen TTIP: Geplanter Investorenschutz mit Schiedsgerichten sorgt für Ablehnung

TTIP Grafik

Durschnittliche Zustimmung zu TTIP

Salzburg/Köln, 18.05.2015. Seit Juli 2013 verhandeln die Europäische Union und die Vereinigten Staaten unter großem öffentlichen Interesse die Bedingungen für eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Vor allem der geplante Investorenschutz mit Schiedsgerichten stört dabei viele. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage des internationalen Markforschungs- und Beratungsinstituts YouGov im Auftrag von Andreas Dür, Professor an der Universität Salzburg. Für die repräsentative Studie wurden insgesamt 6,826 Personen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien nach ihrer Einstellung zu TTIP befragt.

Ein Teil der Befragten wurde als Kontrollgruppe ohne weiteren Hinweis gefragt, wie stark sie TTIP befürworten oder ablehnen. Ein anderer Teil wurde darauf hingewiesen, dass das geplante Handelsabkommen laut Befürwortern der Wirtschaft helfen wird. Eine dritte Gruppe erhielt den Hinweis, dass laut Befürwortern das geplante Handelsabkommen 150,000 neue Jobs schaffen würde. Die vierte Gruppe wurde darüber informiert, dass Gegner diese Verhandlungen kritisieren, weil sie hinter verschlossenen Türen stattfinden. Eine letzte Gruppe bekam den Hinweis, dass Gegner das geplante Handelsabkommen kritisieren, weil es ausländischen Firmen die Möglichkeit einräumen könnte, Staaten in privaten Schiedsgerichten auf Milliarden an Entschädigungszahlungen zu verklagen.

Während jeder Dritte (32 Prozent) in der Kontrollgruppe dieses Handelsabkommen ablehnt, stieg dieser Prozentsatz auf 57 Prozent in der Gruppe, die auf die Möglichkeit von Entschädigungszahlungen hingewiesen wurde. In der Gruppe, die das Argument bezüglich zusätzlichen Jobs erhielt, stieg die Zustimmung zu TTIP relativ zur Kontrollgruppe leicht an (plus 4 Prozentpunkte). In den Gruppen, die die „hilft der Wirtschaft“ beziehungsweise „Verhandlungen hinter verschlossenen Türen“ Argumente erhielten, fiel sie dagegen etwas (minus 7 bzw. minus 11 Prozentpunkte).

Professor Dür sieht diese Ergebnisse als Evidenz dafür, dass die öffentliche Meinung zu TTIP noch formbar ist. Befürworter des Abkommens sollten sich trotzdem keine zu großen Hoffnungen machen, dass sie in Ländern wie Deutschland und Österreich, wo die Debatte schon weit fortgeschritten ist, die öffentliche Meinung noch auf ihre Seite ziehen können. Die Studie zeigt nämlich auch, dass die Formbarkeit der Einstellungen vom Wissenstand der Befragten abhängt. Je mehr Befragte schon über TTIP Bescheid wussten, desto weniger veränderten sie ihre Einstellung, wenn sie mit spezifischen Argumenten konfrontiert wurden. Das bedeutet, dass die Gegner des Abkommens durch ihren frühen Versuch, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, einen großen Vorteil gewinnen konnten. Negative Argumente scheinen zudem stärker zu wirken als positive, was es den TTIP Befürworter noch schwerer machen dürfte, durch eine Kampagne größere Zustimmung zu TTIP zu generieren.

Die folgende Pressemittelung basiert auf einer Umfrage von Andreas Dür, Professor an der Universität Salzburg, die von YouGov durchgeführt wurde. Die Pressemitteilung wurde von Andreas Dür verfasst.

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