Gegen verschärfte Abschieberegeln in NRW

Gemeinsame Stellungnahme, 24. September 2024

Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024, bei dem drei Menschen getötet und acht weitere verletzt wurden, hat die schwarz-grüne NRW-Landesregierung am 11. September 2024 dem Landtag ein „Maßnahmenpaket zu Sicherheit, Migration und Prävention“ vorgestellt. 

„Damit folgt die Regierung aus NRW dem gefährlichen autoritären Vorgehen des Bundes, bei dem bestimmten Gruppen Schritt für Schritt ihre Grund- und Menschenrechte aberkannt werden“, kritisiert Rechtsanwältin und RAV-Mitglied Anna Busl. Sie hält die Vorschläge für„rechtlich höchst bedenklich“



Solingen werde von der CDU und den Grünen in NRW als Anlass missbraucht, die Rechte von Schutzsuchenden gänzlich in Frage zu stellen. „Durch die dystopische Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse werden ganze Bevölkerungsgruppen als ‚Gefahr‘ abgestempelt und diskriminiert“, so Busl weiter. „Die NRW-Regierungsparteien tragen damit massiv zu rassistischer Stimmungsmache bei und agieren weitgehend ohne sachliche Basis.“

Zu wesentlichen Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket im Einzelnen:

Es soll ein zweites Abschiebegefängnis in NRW geschaffen werden.

Nordrhein-Westfahlen verfügt mit 175 Haftplätzen in Büren bereits über das größte Abschiebegefängnis Deutschlands. Regelmäßig wird dort von Selbstverletzungen und von Gewalt gegen Inhaftierte berichtet, Berichte über Isolationshaft werden von der Landesregierung nicht transparent aufgearbeitet. Rund die Hälfte aller Inhaftierungen in Abschiebehaft bundesweit ist zudem bereits jetzt rechtswidrig. Die im NRW-Koalitionsvertrag versprochene jährliche Evaluation der Abschiebehaft wurde bisher gar nicht oder nicht öffentlich zugänglich durchgeführt. Nachdem die Landesregierung noch vor wenigen Monaten äußerte, den Plan eines zweiten Abschiebegefängnisses bis auf weiteres nicht mehr verfolgen zu wollen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sogar perspektivisch die Abschaffung von Abschiebehaft in ihrem Wahlprogramm zum Ziel formuliert haben, wird dieser Plan nun – der Stimmungsmache folgend – plötzlich wieder angestrebt.

Das Ausreisegewahrsam soll nicht mehr auf 28 Tage begrenzt sein.

Sowohl bei Abschiebehaft als auch bei Ausreisegewahrsam wird Menschen ohne Verurteilung die Freiheit entzogen. Letzterer wurde erst kürzlich von zehn auf 28 Tage erweitert. Der angedeutete Wunsch nach Aufhebung jeglicher zeitlichen Begrenzung einer Inhaftierung legitimiert Willkür und ist Mittel autoritärer Herrschaft.

„Straftäter“ syrischer und afghanischer Herkunft sollen nach Verbüßung ihrer Strafen unverzüglich und regelmäßig abgeschoben werden.

Die Forderung nach solchen Abschiebungen legitimiert die Aufhebung verbindlicher völker- und europarechtlicher Vorgaben für eine bestimmte Gruppe und trägt damit zu einer Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze bei. Menschen, die Straftaten begangen haben, wird damit pauschal das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abgesprochen. Denn Abschiebungen sind ausnahmslos untersagt, wenn den betroffenen Personen anschließend eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung im Sinne von Art. 3 EMRK droht.

Zahlreiche Medienberichte nach der ersten Sammelabschiebung nach Afghanistan am 30. August 2024, an der sich NRW beteiligt hat, zeigen auf, dass die betroffenen Männer über Tage von den Taliban inhaftiert worden sind. Unter den Taliban herrschen keine menschenrechtskonformen Haftbedingungen. Ein Urteil zu Syrien des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juli 2024 wird auch im Maßnahmenpaket zu Unrecht als Grundlage für Abschiebungen dorthin rezipiert. Dem Kläger wurde lediglich der subsidiäre Schutzstatus verweigert, ein Abschiebungsverbot auf Basis von Art. 3 EMRK war bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugesprochen worden.

Absenken der Schwelle des Ausweisungsinteresses für besonders schwere Straftaten.

Ausweisungen und Abschiebungen sind weder geeignete, noch ethisch tragbare Mittel zur Verhinderung von strafbarem Verhalten oder von Gewalt. Insofern folgt auch dieser Vorschlag rein populistischen Überlegungen. Menschen, die Straftaten begangen haben, wird damit pauschal das Recht auf körperliche Unversehrtheit abgesprochen. Darüber hinaus wirken Abschiebungen, die auf eine strafrechtliche Verurteilung folgen, als eine zweite Bestrafung.

Zudem kommuniziert die Landesregierung unlauter, wenn sie so tut, als fehlten ihr die rechtlichen Mittel für Ausweisungen: bereits in den letzten Jahren wurden die Ausweisungstatbestände mehrfach erweitert, sodass mittlerweile selbst wegen geringer Vergehen Ausweisungen möglich sind. Nicht benannt wird jedoch, dass eine Ausweisung bei anerkannten Flüchtlingen und Schutzberechtigten nicht zu einer Aufenthaltsbeendigung führt, weil Menschen – zu Recht – aufgrund der Vorgaben höherrangigen Rechts, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK, auch dann nicht abgeschoben werden dürfen, wenn sie ausgewiesen wurden. Die Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung, mit der den Betroffenen der Aufenthaltstitel und damit der erlaubte Aufenthalt entzogen wird. Eine Abschiebung kann, muss aber nicht die Folge sein, wenn dem etwa Bleibeinteressen entgegenstehen oder eine Abschiebung aus anderen Gründen nicht möglich ist. Konsequenz ist jedoch, dass die Personen bei Verbleib in einem prekären Duldungsstatus gehalten werden und massiven Einschränkungen unterliegen.

Die Zahl der Abschiebungen soll insgesamt erhöht werden, insbesondere die Zahl der Dublin-Abschiebungen.

Die Forderung nach einer Erhöhung von Dublin-Abschiebungen, also von Deutschland in das EU-Land, das nach der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig sein soll, verschweigt die Dysfunktionalität des gesamten Systems. 2023 wurden bundesweit 5.053 Personen in andere EU-Länder abgeschoben, während wiederum 4.275 Personen aus anderen Mitgliedsstaaten nach Deutschland abgeschoben worden sind. Das Recht der Geflüchteten auf eine schnelle Entscheidung darüber, welches Land für die inhaltliche Prüfung des Asylgesuchs zuständig ist, wird damit zugunsten dieser Verschiebepraxis zurückgestellt. Diese Forderung verschweigt zudem, dass in zahlreichen europäischen Ländern durch die Gerichte regelmäßig derartige systemische Mängel festgestellt werden, dass Abschiebungen nicht stattfinden dürfen. So droht in bestimmten Mitgliedsstaaten etwa rechtswidrige Inhaftierung oder Wohnungslosigkeit. Deutschland täte gut daran, sich hier auf europäischer Ebene für Veränderungen einzusetzen, anstatt höhere Abschiebungen zu fordern.

Es soll eine zentrale Übersicht der ausreisepflichtigen Personen eingeführt und der Datenaustausch zwischen den Behörden erleichtert werden.

Die Dublin-Datenbanken zur Nachverfolgung der Grenzübertritte von fliehenden Menschen führen bereits jetzt zu einer anhaltenden staatlichen Verfolgung von Personen, die in den „innenliegenden“ Ländern in Europa Schutz suchen. Datenbanken, die der Organisation der Unterbringung in NRW dienen, sollen nun zudem für die Durchführung von Abschiebungen genutzt werden. Das Zugriffsrecht auf diese Datenbanken für Abschiebungen wurde im Übrigen für NRW bereits im August 2024 auf dem Erlasswege geregelt und damit umgesetzt. Damit wird der Alltag Geflüchteter in Landeslagern noch stärker durch die drohende Abschiebung geprägt.

Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sollen bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag und bis zur Ausreise oder Abschiebung unbefristet in Aufnahmeeinrichtungen bleiben.

Bereits jetzt können Personen verpflichtet werden, für anderthalb Jahre, zwei Jahre oder unbegrenzt in Landesunterkünften zu bleiben. Diese Orte sind aufgrund der vielen Menschen auf engem Raum, fehlender Privatheit, der permanent gegenwärtigen Kontrolle, die jegliche Selbstbestimmung verbietet und einem defizitär gestalteten psychosozialen Unterstützungsangebot für ohnehin schon traumatisierte Menschen, zermürbend und (re)traumatisierend. Niemand sollte in diesen Verhältnissen leben und wohnen müssen. Statt diese Situation zu verbessern, Bleiberechtsperspektiven zu stärken und Gewaltprävention zu leisten, ist die Antwort der Landesregierung jedoch, den Beratungen in den Unterkünften die Finanzierung zu nehmen und sie damit in ihrer Existenz zu bedrohen.

Die Zentralen Ausländerbehörden sollen mehr Personal und mehr Aufgaben bekommen.

Die Zentralen Ausländerbehörden (ZABen) erhalten bereits im Jahr 2024 52 Mio. EUR für ihre Aufgaben. Seit 2017 sind die Mittel für die ZABen um 225 Prozent angestiegen. Die ZABen sollen nun noch mehr Mittel und Personal erhalten und über eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung im Ausländerwesen weitere Aufgaben übertragen bekommen. In Kombination mit längeren Verweildauern in Landeslagern und dem deutlichen Ausbau der Landesunterkünfte werden die ZABen immer mehr zu anonymen und nicht kontrollierbaren Abschiebebehörden, die fernab und ohne regelmäßigen Kontakt zu den Menschen Abschiebungen durchsetzen sollen. Eine an den Menschen orientierte Migrationsverwaltung kann nur auf kommunaler Ebene gut umgesetzt werden. Dafür müssen die kommunalen Ausländerbehörden mit mehr Geld und Personal ausgestattet werden.

Nutzung von Gesichtserkennungssoftware zum Abgleich mit öffentlich zugänglichen Datenbanken.

Fotos und Tonaufnahmen im Netz sollen künftig mit Technologien zur Stimm- und Gesichtserkennung durchsucht werden, gleichgültig ob Fotos von einer Party, Urlaubs-Schnappschüsse oder selbst aufgenommene Videos. Der staatliche Zugriff auf Daten wird damit noch einmal ausgeweitet, das Recht auf Privatsphäre, auf Freiheit vor staatlicher Überwachung und Eingriffen nicht einmal mehr mitgedacht. Die geplante Nutzung von Massendaten im Internet sowie die automatisierte Datenanalyse sind ein alarmierender Tiefpunkt des Eingriffs in die Privatsphäre aller Menschen, potenziert Racial Profiling und vervielfacht die Gefahr von Missbrauch beim Zugriff auf private Daten  (Stichwort NSU 2.0). Alle Menschen müssen damit rechnen, dass sie auf Bildmaterial abgebildet sind. Unter anderem das Recht auf Protest ist bedroht, so kann jede Teilnahme an Demonstrationen per Aufzeichnung mithilfe von Gesichtserkennung ausgewertet werden.

Ausweitung der Befugnisse durch den Verfassungsschutz.

Die NRW-Regierung plant eine massive Ausweitung der Befugnisse des LfV. So sollen Messengerdienste überwacht werden dürfen, Funkzellenabfragen möglich werden, dem Verfassungsschutz der Zugriff auf private Videoüberwachungsanlagen in öffentlich zu¬gänglichen Bereichen ermöglicht werden und die Altersgrenze für die Speicherung von Daten von Jugendlichen von 16 auf 14 Jahre abgesenkt werden. Geheimdienstliche Tätigkeit wird damit umfassend erweitert, staatliche Überwachung noch mehr entgrenzt. Zwar sollen die Befugnisse teilweise der richterlichen Anordnung bedürfen, allerdings besteht angesichts dessen, dass es sich um geheimdienstliche und damit den Betroffenen nicht zur Kenntnis gegebene Maßnahmen handelt, keine Möglichkeit, sich hiergegen effektiv zur Wehr zu setzen. Es steht zu befürchten, dass muslimisch gelesene Menschen und die Nutzung einzelner Sprachen besonders im Visier stehen werden.

Gesetzesänderung im Strafrecht.

NRW will sich u.a. dafür einsetzen, dass § 89a Abs. 2 StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) erweitert wird, um auch „leichter ver¬fügbare Tatmittel wie etwa Messer des täglichen Gebrauchs oder Fahrzeuge zu erfassen.“ Damit soll ein Straftatbestand, der bereits jetzt weit im Vorfeld einer rechtswidrigen Tat eine Strafbarkeit eröffnet, derart erweitert werden, dass auch Alltagshandlungen darunter fallen könnten. Es ist dem Strafrecht grundsätzlich fremd, Sanktionen für nicht begangene Handlungen auszusprechen. Immer wieder Straftatbestände im Bereich der Vortat zu schaffen oder zu erweitern, begegnet grundsätzlichen Bedenken. Ebenso will sich NRW dafür einsetzen, dass § 89c StGB („Terrorismusfinanzierung“) derart erweitert wird, dass keine Absicht oder kein Wissen mehr erforderlich sein soll, um sich strafbar zu machen, sondern bereits die leichtfertige Begehungsweise ausreichen soll. Absolut geltende rechtsstaatliche Grundsätze der Unschuldsvermutung und, dass dem Betroffenen die Tat nachzuweisen ist und nicht er sich zu entlasten hat, werden damit relativiert. Durch die angestrebte Ermöglichung des staatlichen Zugriffs auf Funkzellen- und Verkehrsdaten gem. § 100g Abs. 3 StPO auch bei weniger schwerwiegenden Straftaten wird die Hürde staatlichen Eingriffs noch einmal abgesenkt. Die NRW-Regierung behauptet, dass dies notwendig ist, um eine „einer terroristisch motivierten Tat agierende tatverdächtige Person“ zu identifizieren. Das ist schlicht falsch. Bereits jetzt sind Funkzellenabfragen bei dem Verdacht „terroristischer Straftaten“ möglich. Fakt ist, dass damit unzählige Personen in den Fokus staatlicher Ermittlung geraten.

Fazit

Der Anschlag in Solingen wird durch den Bund sowie die NRW-Regierung für ungerechtfertigte sowie höchst bedenkliche Verschärfungen in der Migrationspolitik sowie im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik missbraucht. Bereits ohne die Regierungsbeteiligung der AfD wird damit in NRW eine nationalchauvinistische und rassistische Gesetzgebung umgesetzt.

Dabei ist der Tenor des Maßnahmenpakets zum einen der Generalverdacht gegen Geflüchtete und insbesondere Muslime als potentielle Terrorist*innen. Das Recht als allgemeinverbindlich und für ALLE wird in Frage gestellt, rechtsstaatliche Grundsätze werden damit relativiert.

Gewalt und Terror werden in ein imaginiertes Außen verlagert – als könnte man Ideologien und Gefahren per Abschiebung in andere Staaten effektiv begegnen. Dabei ist es Fakt, dass islamistischer Terror maßgeblich außerhalb Europas stattfindet und gerade häufige Ursache von Flucht und der Suche nach Sicherheit hier in Europa ist. Das gilt insbesondere für Menschen, die aus Syrien und Afghanistan geflohen sind.

Will man also Terrorismus ernsthaft wirksam begegnen, dann wäre zunächst das Ziel zu formulieren, ALLE Menschen davor schützen zu wollen – ob sie in Solingen, Köln, Sofia, Paris, Aleppo oder Kabul leben.

Mit dem Maßnahmenpaket übersieht die NRW-Landesregierung reale andere Gefahren: Deutschland ist seit Jahren Europameister des rechten Terrors. Umfassende und effektive Maßnahmen hiergegen bleiben aus. Die auch durch die NRW-Regierung geführte Debatte dürfte die Gefahr rechtsextremer und rassistischer Übergriffe vielmehr erhöhen.

Zum anderen sind die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Polizeigesetz und im Versammlungsgesetz NRW sowie die des Verfassungsschutzes schon jetzt viel zu weitgehend. Mehrere vergleichbare Maßnahmen wurden jüngst vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgelehnt. Anlass war der Versuch einer massiven Verschärfung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG). NRW versucht dennoch, die derzeitige Debatte zu nutzen, um Befugnisse einzuführen, die schon länger in den Schubladen der Ministerien lagerten und den Weg bereiten für eine weitgehende Massenüberwachung sowie entfesselte staatliche Kontrolle, wohlwissend, dass keine der Maßnahmen den Anschlag in Solingen hätte verhindern können.

Für die zeichnenden Organisationen und viele andere wird es darum gehen, diesem gefährlichen Ansinnen weiter entgegenzutreten und sich mit den betroffenen Menschen solidarisch zu zeigen.

Dies ist eine gemeinsame Stellungnahme

des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. Regionalgruppe NRW
des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V.
des Abschiebungsreportings NRW
des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ sowie 
des Erwerbslosenforums Deutschland

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