Jetzt Geld von astradirect zurückverlangen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen im Internet gestärkt. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die astradirect Schließfächer GmbH wurde dem Unternehmen untersagt, bei der Online-Anmietung von Schließfächern automatisch einen kostenpflichtigen Schutzbrief hinzuzufügen, ohne dass diese Leistung aktiv von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewählt wurde. Die Verbraucherzentrale rät, Geld für ungewollte Schutzbriefe zurückverlangen (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Januar 2025, Az. 15 UKl 1/24).