Verbraucherzentrale mahnt Vodafone erfolgreich ab
Die Vodafone Deutschland GmbH darf Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr den Abschluss eines Vertrags über das Produkt „Vodafone CableMax 1000“ bestätigen, wenn es keine entsprechende Bestellung dafür gibt. Etwa 960 Euro sollte eine Verbraucherin für einen vermeintlich in Auftrag gegebenen Festnetztelefon- und Internetanschluss mit einer Laufzeit von zwei Jahren zahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Vodafone deswegen erfolgreich abgemahnt. Schon mehrfach sind die Verbraucherschützer wegen untergeschobener Verträge gegen den Telekommunikationsanbieter vorgegangen.
Vertragsabschluss wie von Geisterhand
„Wer nichts bestellt, muss auch nichts bezahlen!“, stellt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg klar. Doch das Gegenteil war bei einer Kundin von Vodafone aus Süddeutschland der Fall. Sie hatte weder mit Mitarbeitenden ihres Telekommunikationsanbieters telefoniert noch persönlich oder schriftlich Kontakt zum Unternehmen aufgenommen und erhielt dennoch per E-Mail eine Auftragsbestätigung für das Produkt „Vodafone CableMax 1000“. Von Juni 2022 bis Juni 2024 sollte sie rund 960 Euro für einen Festnetztelefon- sowie Internetanschluss zahlen, für den sie bereits einen Vertrag abgeschlossen hatte. „Doch da dieser Vertrag nur noch bis Mitte September 2022 läuft, wollte Vodafone anscheinend Nägel mit Köpfen machen und versuchte der Verbraucherin, einen neuen Vertrag über 24 Monate für den gleichen Tarif unterzuschieben“, erklärt Rehberg. Dabei sollte die Kundin allerdings auf den ursprünglich zur Verfügung gestellten Router verzichten.
Ärger und Aufwand wegen untergeschobener Verträge
Obwohl die betroffene Verbraucherin noch am Tag der übermittelten Auftragsbestätigung und erneut 14 Tage später den angeblich geschlossenen Vertrag vorsorglich schriftlich widerrief, blieb Vodafone untätig und unternahm nichts, um den Fall zu klären. Der monatliche Betrag von 39,99 Euro wurde via SEPA-Lastschrift eingezogen.
„Uns erreichen regelmäßig Beschwerden von Betroffenen, die Zeit und Nerven investieren, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt“, berichtet Rehberg. Vor allem Vodafone sei in den letzten Jahren immer wieder negativ aufgefallen.
Verbraucherzentrale informieren
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Probleme mit der Vodafone Deutschland GmbH haben, sollten die Verbraucherzentrale Hamburg informieren. Bestätigt der Telekommunikationsanbieter in Zukunft wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über das Produkt „Vodafone Cable Max 1000“ muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Ein Beschwerdeformular und weitere Informationen zu diesem und anderen Vodafone-Fällen sind zu finden auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/vodafone.