Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Istanbul

Anwaltsorganisationen verurteilen massive Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit

Am 28.01.2026 hat die 14. Strafkammer des Obersten Strafgerichts Istanbul zehn kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und achtzehn weitere Personen zu Haftstrafen von bis zu 11 Jahren und 3 Monaten verurteilt, weil sie sich für die Rechte und die Gesundheit von meist kurdischen Strafgefangenen einsetzten. Teilweise wurden bereits Haftbefehle erlassen.

Über fast ein Jahrzehnt – seit Juni 2016 – zog sich das Verfahren hin; die angeklagten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mussten teilweise viele Monate in Untersuchungshaft verbringen. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Terrorpropaganda vor; Anlass für die Einleitung des ausschließlich politisch motivierten Verfahrens war die berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit der Angeklagten: Die verurteilten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder der Anwaltsvereinigung für die Freiheit (ÖHD)(1), haben in Zusammenarbeit mit dem „Verein der Familien der Gefangenen“ ( TUAD)(2) versucht, die medizinische Versorgung von Gefangenen sicherzustellen und einen Zugang zu ihnen zu ermöglichen, um deren Interessen vertreten zu können. Dies war angesichts der Inhaftierungspraxis mit erheblichen Belastungen und Schwierigkeiten verbunden. Die Vertretung der überwiegend kurdischen Gefangenen wurde den Angeklagten nun zum Verhängnis: Sie hätten sich durch ihre Unterstützung der Gefangenen gleichzeitig mitgliedschaftlich in der kurdischen Untergrundorganisation PKK betätigt, so das Strafgericht in Istanbul gestern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren wurde von einer internationalen Delegation beobachtet, unter anderem auch vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen.

Die unterzeichnenden Anwaltsorganisationen kritisieren die anhaltende Verfolgung der Anwaltschaft in der Türkei. Wenn Anwältinnen und Anwälte verurteilt werden, weil sie ihren Beruf ausüben und die Rechte ihrer Mandantschaft vertreten, stellt dies einen Angriff auf die Freiheit aller dar.

Auch in diesem Verfahren geht es um nichts anderes als den Versuch, die Anwaltschaft und damit die Verteidiger*innen des Rechts mundtot zu machen. Fast alle der verurteilen Kolleg*innen setzen sich bereits seit Jahrzehnten für die Rechte der Kurd*innen in der Türkei und eine demokratische und rechtsstaatliche Türkei ein. Ein derartiger Eingriff in die freie Advokatur ist nicht hinnehmbar“, erklärt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Deutlicher kann ein rechtswidriger Angriff auf die Anwaltschaft nicht sein. Eine Kollegin sowie ein Kollege wurden insbesondere deshalb ins Visier genommen, weil sie für ihre Mandantinnen und Mandanten Anträge beim EGMR gestellt haben. Sie wurden also dafür verurteilt, dass sie versucht haben, die Rechte ihrer Mandantschaft durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. 

Rechtsanwältin Dr. Vera Hofmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin: „Bei diesem Verfahren und der Verurteilung handelt es sich um ein weiteres, sehr besorgniserregendes Beispiel der Politisierung der türkischen Justiz und einen Angriff auf die anwaltliche Tätigkeit, der wir uns gemeinsam entgegenstellen müssen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin wird auch dieses Verfahren weiter kritisch beobachten.

Nach einem über 10 Jahre verschleppten Verfahren erschien es der Erdoğan-Regierung angesichts der Waffenniederlegungen der PKK und den Kämpfen in Nordsyrien offensichtlich opportun, gerade jetzt ein klares Zeichen der Machtdemonstration an all jene zu senden, die sich mit rechtsstaatlichen Mitteln für die Rechte der Kurd*innen einsetzen und diese verteidigen“, so Rechtsanwältin Franziska Nedelmann aus dem RAV-Vorstand, „diese rechtswidrige Einschüchterung wird nicht funktionieren. Die Kolleg*innen sind standhaft und werden ihre Arbeit fortsetzen, wir kennen viele von ihnen gut.

Dies ist eine Pressemitteilung von RAV e.V.

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