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Warnhinweis „Nicht roh verzehren“ bei Leinsamen leicht zu übersehen

Verbraucherzentrale Hessen überprüft Sichtbarkeit von Warnhinweisen bei Leinsamen Leinsamen enthalten Blausäure, die sich beim Erhitzen verflüchtigt. Ab einem bestimmten Blausäuregehalt müssen Verpackungen deshalb den Warnhinweis tragen: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ Die auf eine Verbraucherbeschwerde folgende … Weiterlesen

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