Ausgewählte Änderungen für ArbeitnehmerInnen ab 2020
Für die Arbeitnehmer in Deutschland ändern sich im neuen Jahr finanziell einige Regelungen und Gesetze. Wie die Grafik zeigt, steigt der Freibetrag für Versorgungsbezüge bei der Rente um moderate 3,50 Euro. Erst ab einer Höhe von 159,25 werden nun Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Der Steuerfreibetrag auf Einkommen macht einen Sprung von 240 Euro auf nun 9.408 Euro. Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Inland steigt um 4 Euro auf insgesamt 28 Euro. Und der gesetzliche Mindestlohn steigt um 16 Cent auf nun 9,35 Euro. Damit liegt Deutschland europaweit auf Platz sechs.
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