Pressemitteilung
Antrag bewilligt: Bayerische Behörde veröffentlicht Mineralöl-Tests für Adventskalender – foodwatch fordert bundesweit Transparenz über amtliche Analysen von Weihnachtsprodukten
Berlin, 22. November 2016. Die Ergebnisse amtlicher Schokoladen-Adventskalender-Tests sollen veröffentlicht werden. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat einem Antrag der Verbraucherorganisation foodwatch stattgegeben und angekündigt, die Analysen an diesem Mittwoch (23. November) auf seiner Internetseite unter lgl.bayern.de publik zu machen. Die Behörde hat nach eigenen Angaben fünf Schokoladen-Adventskalender auf Verunreinigungen mit Mineralölen untersucht. In den vergangenen Jahren waren gesundheitsrelevante, amtliche Testergebnisse entweder unter Verschluss gehalten oder erst kurz vor Weihnachten veröffentlicht worden, als der Großteil der Schokolade bereits verzehrt war. Formale Antragsverfahren sowie Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen waren erforderlich, um die Nennung belasteter Produkte durchzusetzen.
foodwatch forderte die Lebensmittelbehörden in Bund und Ländern auf, alle ihnen bekannten Laborbefunde zu Weihnachtsprodukten unverzüglich publik zu machen. „Es muss endlich selbstverständlich werden, dass die Behörden gesundheitsrelevante Informationen über Lebensmittel von sich aus und ohne Zeitverzug öffentlich machen – das ist bis heute leider nicht der Fall“, sagte Johannes Heeg von foodwatch. „Alle bisherigen Bundesverbraucherminister haben es versäumt, gesetzlich eine aktive Veröffentlichung solcher Daten durch die Behörden zur Regel zu machen.“
Im vergangenen Jahr hatte foodwatch Bayern erst mit formlosen Anfragen an das LGL und das Verbraucherschutzministerium des Freistaats, dann mit einem förmlichen Antrag unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz zur Nennung der Analyseergebnisse bei Adventskalendern aufgefordert. Schließlich hatte Netto-Markendiscount, der 2015 einen belasteten Adventskalender vertrieben hatte, gegen die öffentliche Nennung geklagt – in zwei Instanzen jedoch verloren, abschließend vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az.: 20 CS 15.2677). Durch die unnötigen Verzögerungen erfuhren die Verbraucherinnen und Verbraucher erst am 16. Dezember 2015 von den belasteten Adventskalendern. Ohne intensives Nachbohren wären die Produkte überhaupt nicht öffentlich benannt worden. Einen Verkaufsstopp der belasteten Produkte hatten die Behörden nicht angeordnet.
Besonders die sogenannten aromatischen Mineralöle (MOAH) sind in Lebensmitteln unerwünscht. Sie gelten als potenziell krebserregend und erbgutverändernd. Obwohl Schokolade und andere Lebensmittel immer wieder mit MOAH oder den potenziell organschädigenden gesättigten Mineralölen (MOSH) verunreinigt sind und sowohl Bundes- als auch Landesregierungen das damit einhergehende Gesundheitsrisiko anerkennen, hat der Gesetzgeber bislang keine Vorgaben zum Schutz der Verbraucher erlassen.