Datenübermittlung an die Bundeswehr

Geburtsjahrgang 2002:
Wer keine Datenübermittlung an die Bundeswehr wünscht, kann jetzt bei der städtischen Meldebehörde Widerspruch einlegen
Einmal jährlich übermitteln die deutschen Städte und Gemeinden der Bundeswehr Daten jeder Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die demnächst volljährig wird. Das ist vom Soldatengesetz so geregelt und geschieht jeweils im März.
Für die Stadt Freiburg leistet die Meldebehörde (Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement) diese Aufgabe. Dabei teilt sie dem Personalmanagement der Bundeswehr Vornamen, Familiennamen und gegenwärtige Anschrift des jungen Menschen mit. Die Bundeswehr sendet dann den Betroffenen Info-Material zu.
Im März 2019 werden die Daten jener deutschen Staatsangehörigen übermittelt, die im Jahr 2020 volljährig werden – also dem Geburtsjahrgang 2002. Dies geschieht nicht, wenn der oder die Betroffene gemäß Bundesmeldegesetz Widerspruch einlegt.
Wer dem Jahrgang 2002 angehört und keine Übermittlung seiner Daten wünscht, sollte dies dem Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement (Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg) bis zum 24. Februar 2019 entweder schriftlich mitteilen, oder das auf www.freiburg.de/formulare unter „Meldewesen“ zu findende Online-Formular ausfüllen.

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