DÜRFEN MARKENHERSTELLER VERKAUF ÜBER ONLINE-MARKTPLÄTZE VERBIETEN
Gegenwärtig wird diskutiert, ob Markenhersteller gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, wenn ihre Online-Vertriebsbedingungen den Verkauf über offene Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay ausschließen. Hintergrund der Diskussion ist, dass einige Markenhersteller ihren Händlern untersagt haben, ihre Artikel über solche Plattformen zu verkaufen.
Das cep | Centrum für Europäische Politik kommt in einer Studie zu dem Schluss, dass ein Nutzungsverbot zwar zu einem geringeren Intrabrand-Wettbewerb und mithin zu höheren Endkundenpreisen führen kann. Die Befürchtung, dass hierdurch Nachteile für die Verbraucher entstehen, ist aber unbegründet. Für viele Verbraucher ist das Produktimage wesentlicher Bestandteil der Produkteigenschaften. Verbraucher kaufen ein Produkt nicht nur wegen seiner funktionalen Eigenschaften, sondern auch – oder gerade – wegen seines Images. Der Aufbau und die Pflege eines Produktimages sind aus ökonomischer Sicht nicht anders zu beurteilen als die Investitionen in die funktionalen Eigenschaften eines Produktes.
Der Autor, Dr. Matthias Kullas, wird die Studie an diesem Dienstag bei einer Veranstaltung der Europäischen Kommission zu “Growth and sustainability of the future global players in digital economy” im BearingPoint Office in Berlin vorstellen.