Die jüngeren Leute sind oft nicht im hier und jetzt unterwegs, sondern träumen sich mittels lauter Musik über Kopfhörer in ein andere Welt. Wenn sie dies im öffentlichen Straßenverkehr tun, kann das sehr schnell gefährlich werden. Kommt es zu einem Unfall, kann es neben einem körperlichen Schaden auch zu hohen Schadensersatzansprüchen kommen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass eine Beeinträchtigung des Gehörs, wie sie durch laute Musik oder Telefongespräche über Kopfhörer entstehen kann, durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) ausdrücklich verboten ist.
Jeder fünfte Fußgänger (22 Prozent) und fast jeder fünfte Radfahrer (19 Prozent) ist regelmäßig oder hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im Mai 2015 vom Marktforschungsinstitut Ipsos bei 2.000 Personen über 14 Jahren durchgeführt wurde.
Betrachtet man nur die jüngere Altersgruppe bis 34 Jahre, liegen die Anteile noch weit höher: Jeder zweite junge Fußgänger (54 Prozent) und Radfahrer (46 Prozent) trägt im Straßenverkehr regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer. Fast ein Drittel der Befragten (30 Prozent) sind nach eigenen Angaben schon einmal in eine gefährliche Situation geraten, weil andere Personen zu Fuß oder auf dem Fahrrad Kopfhörer getragen haben.
Appelle nützen leider meist nichts. Es ist Einsicht notwendig, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Die aber kommt weder über Appelle noch über Drohungen. Ähnlich der Crashkurse mit dem Auto, könnte man Erlebniskurse für Kopfhörernutzer in den Schulen veranstalten.
Viele Fußgänger und Radfahrer sind regelmäßig oder hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt wurde.