Jetzt Geld von astradirect zurückverlangen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen im Internet gestärkt. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die astradirect Schließfächer GmbH wurde dem Unternehmen untersagt, bei der Online-Anmietung von Schließfächern automatisch einen kostenpflichtigen Schutzbrief hinzuzufügen, ohne dass diese Leistung aktiv von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewählt wurde. Die Verbraucherzentrale rät, Geld für ungewollte Schutzbriefe zurückverlangen (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Januar 2025, Az. 15 UKl 1/24).
Das Gericht stellte klar, dass das Vorgehen von astradirect unzulässig ist und Verbraucher und Verbraucherinnen in ihrem Recht auf eine transparente Vertragsgestaltung einschränkt. Laut § 312a Abs. 3 BGB dürfen Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr zusätzliche kostenpflichtige Leistungen nicht automatisch voreinstellen. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen aktiv zustimmen, indem sie eine eigenständige Auswahl treffen. Das war beim Anmieten von Schließfächern über die Website des verklagten Anbieters nicht der Fall. Es gab keine Möglichkeit, nur ein Schließfach ohne Schutzbrief anzumieten.
Versteckte Kosten durch unnötige Versicherung
„Undurchsichtige Buchungsprozesse im Internet dürfen nicht zur Kostenfalle werden. Das erstrittene Urteil beendet die unfairen Vertriebsmethoden von astradirect“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Unternehmen verlangte für den Schutzbrief zusätzlich zur monatlichen Schließfachmiete ein Entgelt von 12 Euro pro Jahr. „Dabei ist dieser Versicherungsschutz in den meisten Fällen unnötig. Werden Schließfächer aufgebrochen, so ist dies häufig über die Hausratversicherung abgedeckt, die viele Haushalte ohnehin abgeschlossen haben.“
Rückerstattung für betroffene Kundinnen und Kunden
Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Schutzbrief bei der astradirect Schließfächer GmbH abgeschlossen haben, können rückwirkend Geld zurückverlangen. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt hierfür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Betroffene ihre Rückerstattung direkt beim Unternehmen einfordern können.
Hinweis: Detaillierte Informationen zum Verfahren und der Musterbrief zur Rückerstattung sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de/astradirect.