Verbraucherzentrale Hamburg berät bei Ärger mit Inkassodiensten
Der Deutsche Inkasso Dienst DID kündigt Schuldnern auch in der Corona-Pandemie Hausbesuche an. Ein Verbraucher aus Hamburg erhielt ein Schreiben, in dem das Unternehmen mitteilte, ein Außendienstmitarbeiter wolle mit dem Verbraucher über den Ausgleich einer noch ausstehenden Forderung von rund 900 Euro sprechen. Sollte der Verbraucher die Schuld jedoch zeitnah begleichen, würde der DID von einem Hausbesuch absehen.
„Mit diesen Schreiben werden Schuldner massiv unter Druck gesetzt“, kritisiert Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Unter der Last der offenen Forderung fühlen sich Schuldner häufig verpflichtet, solchen Hausbesuchen zuzustimmen. Das Unternehmen riskiert damit sowohl die Gesundheit des Schuldners als auch der eigenen Mitarbeiter. Das ist unverantwortlich.“
Schuldner müssen Hausbesuchen nicht zustimmen
Betroffene sollten sich von Schreiben, in denen Inkassounternehmen einen Besuch androhen, nicht erschrecken lassen. Diese entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.
Extra-Gebühren für Hausbesuch
Andere Unternehmen stellen Schuldnern diese Hausbesuche sogar extra in Rechnung. Offene Forderungen werden auf diese Weise weiter aufgebläht. Dabei muss das Inkassounternehmen für die Kosten eines Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom Schuldner zu ersetzen.
Schuldnerberaterin Föller rät dazu, finanzielle Probleme offensiv anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben: „Schulden regulieren sich in der Regel nicht von selbst. Handeln ist gefragt. Gerade im Umgang mit Inkasso-Diensten ist es wichtig, seine Rechte als Schuldner zu kennen und durchzusetzen. Die Unternehmen spekulieren häufig darauf, dass säumige Kunden ihren Forderungen einfach nachgeben, um diese möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.“
Telefonische Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg informiert Schuldner über ihre Rechte und Pflichten und zeigt Wege aus der Schuldenfalle. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Schuldnerberatung zurzeit telefonisch und nach vorheriger Terminabsprache statt. Weitere Auskünfte erhalten Verbraucher unter der Nummer (040) 24832-109.