Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen
Vodafone und die Telekom setzen zum 30. Juni ihre 3G-Antennen außer Betrieb. Bis zum Ende des Jahres soll das gesamte 3G-Mobilfunknetz, auch UMTS-Netz genannt, in Deutschland abgeschaltet sein. Derzeit melden sich viele Ratsuchende mit ihren Fragen bei der Verbraucher- zentrale Hamburg. Sie sind verunsichert, weil sie ein Schreiben von ihrem Mobilfunkanbieter erhalten haben. Doch oft müssen Verbraucherinnen und Verbraucher gar nichts unternehmen. Die Verbraucherschützer warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen.
– Ich nutze mein Handy nur zum Telefonieren. Muss ich etwas tun?
Wer sein Mobiltelefon ausschließlich zum Telefonieren verwendet und zum Versenden von SMS, ist von den Änderungen nicht betroffen. Auch nach der Abschaltung des UMTS-Netzes kann man ohne Probleme telefonieren und Kurznachrichten verschicken.
– Ich telefoniere nicht nur, sondern surfe mit meinem Smartphone auch mobil im Internet und nutze Messenger-Dienste. Brauche ich einen neuen Vertrag?
Nein, ein neuer Vertrag muss nicht abgeschlossen werden. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem LTE nicht verfügbar ist, hat nach Auffassung der Verbraucherzentrale mindestens ein außer- ordentliches Kündigungsrecht, wenn mobiles Surfen nach der Abschaltung des 3G-Netzes nur noch eingeschränkt möglich ist.
– Muss ich mir nach der Abschaltung von 3G ein neues Mobiltelefon besorgen?
Wer sein Handy ausschließlich zum Telefonieren und Verschicken von SMS nutzt, benötigt kein neues Gerät. Wer auch mobil surft und nur ein altes Smartphone ohne 4G-Empfangsmöglichkeit besitzt, braucht ein neues Endgerät, um uneingeschränkt und schnell im Internet unterwegs sein zu können. Wer heute schon ein 4G- oder 5G-fähiges Telefon hat, muss nichts weiter unternehmen.
Die Verbraucherzentrale rät, sich beim Kauf eines neuen Smartphones nicht von eifrigem Verkaufspersonal zu einer Entscheidung drängen zu lassen. „Überlegen Sie vorher gut, welches Telefon für Sie geeignet und finanzierbar ist“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie empfiehlt, das Smartphone regulär im Handel und nicht in Verbindung mit einem Laufzeitvertrag zu kaufen. Das sei über die gesamte Laufzeit gerechnet meist günstiger. Schon gar nicht solle man einen 5G-Tarif abschließen. „Diese Tarife sind teuer und lohnen sich momentan in der Regel noch nicht.“
Datenverkehr und mobiles Telefonieren sind nach dem Abschalten des 3G-Netzes nur noch über die alten 2G-Netze, das LTE-Netz (4G) und die neuen 5G-Netze möglich.
Hinweis: Verbraucherinnen und Verbraucher, die Ärger mit ihrem Mobilfunkvertrag oder ihrem Anbieter haben, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden und beraten lassen. Aktuell sind sowohl telefonische als auch persönliche Beratungen nach Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen: www.vzhh.de.