Demokratie und Menschenwürde schützen: Mehr als 200 Jurist*innen fordern Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD

Ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz ist ebenfalls nicht notwendig, um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gerichtsfest nachzuweisen

Mehr als 200 Jurist*innen haben am Donnerstag einen Offenen Brief an die demokratischen Abgeordneten im Bundestag sowie an die Bundesregierung übergeben, in dem sie die Einleitung eines Verbotsverfahrens der AfD fordern.

„Die Antragsberechtigten müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einleiten“, sagt Initiator Felix Dengler. Er ist Volljurist und RAV-Mitglied. „Die AfD verfolgt eine menschenverachtende und demokratiefeindliche Politik. Sie richtet sich gegen grundlegende Werte unserer Verfassung und des Rechtsstaats“, so Dengler zur Begründung.

Bis zu den Neuwahlen im Februar findet noch eine Sitzungswoche statt, in der lediglich über besonders dringliche Vorhaben entschieden werden soll. Der Schutz der Demokratie und des Grundgesetzes sind nach Auffassung der Unterzeichner*innen die aktuell dringlichste Aufgabe.

„Wer im Bundestag sitzt und die Würde des Menschen unantastbar halten will, muss dem fraktionsübergreifenden Antrag zur Einleitung des Parteiverbotsverfahrens zustimmen. Parteitaktisches Zögern an dieser Stelle ist geschichtsvergessen“, betont auch Rechtsanwältin und RAV-Mitglied Vivian Kube, die den Offenen Brief mitinitiiert hat.

In dem Brief wird ausgeführt, dass sämtliche Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen. „Weitere vorbereitende Untersuchungen, wie sie nun einige Abgeordnete fordern, sind nicht notwendig und führen zu Verzögerungen, die unsere Demokratie gefährden“, heißt es in dem Brief.

Eine kursorische Prüfung hatten im November bereits 17 Verfassungsrechtler*innen vorgenommen und in einer Stellungnahme an den Bundestag übergeben. Auch ein 70-seitiges Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte dokumentiert, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Das oberste deutsche Gericht müsse nun die Möglichkeit zur Prüfung erhalten, so Dengler. „Die Entscheidung, ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten wird, obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht“, betont der Jurist.

Zum Offenen Brief geht es hier entlang.

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