Bayern zahlt jetzt für Oktober bis Dezember bis zu 1.180 Euro „Unternehmerlohn“

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Die Bayerische Staatsregierung hat jetzt ein Soloselbstständigenprogramm aufgesetzt, von dem freie Journalistinnen und Journalisten in der Corona-Krise profitieren können. Sie können bis zu 1.180 Euro für die Monate Oktober bis Dezember 2020 erhalten.  Gleichzeitig ist nicht klar, ob es die gleiche Förderung auch ab Januar geben soll.

Auf bayern-innovativ infomiert sie wie folgt über den Verfahrensweg:

Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 1. Oktober 2020), die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

Weitere Voraussetzungen

Personen müssen als Soloselbstständige oder in abhängiger Beschäftigung mit wechselnden Engagements und/oder bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sein. Als Soloselbstständige gelten Antragsteller, die keine Mitarbeiter beschäftigen.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller:

-nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder

– den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse bestreiten oder

– den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger Tätigkeit in kulturnahen Bereichen bestreiten; hierunter fallen beispielsweise die Tätigkeiten im Bereich Veranstaltungsorganisation und -management, als Kulturvermittler, Künstlervermittler, -manager und -agent, Pädagoge und Techniker, soweit diese sich jeweils auf den Kulturbereich beziehen (Musik, Theater und darstellende Künste, bildende Kunst und Design, Film und Medien, Heimat- und Geschichtspflege, Literatur, Museen und Ausstellungen).

Weitere Voraussetzung ist ein erheblicher Umsatzrückgang, d.h. der Antragsteller muss nachweisen, dass die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen im Antragszeitraum (Okt. – Dez.2020)  verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2019 durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sind.

Was wird unterstützt?

Als Finanzhilfen werden ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat, sowie sowie ggf. der Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts im Rahmen der Antragstellung gewährt.

Wie wird unterstützt?

Der Antragsteller stellt bei der zuständigen Bewilligungsstelle einen Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch auf bayern-innovativ.de (Link hier).

Zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfe sind die jeweils zuständigen Bezirksregierungen.“

Der DJV hatte zuletzt mit Schreiben seiner Landesverbände an die Politik appelliert, mehr für die Selbständigen zu unternehmen und dabei auf das Beispiel von Baden-Württemberg verwiesen, wo schon seit längerer Zeit 1.180 Euro im Monat als „Unternehmerlohn“ gezahlt werden.

Michael Hirschler, hir@djv.de

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