Rechtsstaat und Menschenwürde schützen
Angesichts der vorzeitig endenden Legislaturperiode fordert der RAV die dringende Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts sowie einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht für ein Verbot der AfD.
Der Grund für die Dringlichkeit ist, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage stellen und damit den Weg zu Neuwahlen Ende Februar 2025 freimachen will. Bis dahin findet im Bundestag nur noch eine Sitzungswoche statt, in der ausschließlich Vorhaben beschlossen werden sollen, die keinen Aufschub dulden. Dabei sind nach Überzeugung des RAV zwei Themen besonders wichtig, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Grundrechte zu erhalten: das Gesetz zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts sowie ein Antrag an das Bundesverfassungsgericht für ein Verbot der A*D.
„Die wichtigsten Normen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz müssen jetzt ins Grundgesetz aufgenommen werden, damit nicht eines Tages Rechtsextremist*innen das Bundesverfassungsgericht nach ihren Vorstellungen umbauen können“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle aus dem RAV-Vorstand.
Um die Menschenwürde aller tatsächlich zu schützen, müssen extrem Rechte davon abgehalten werden, Grundrechte und demokratische Institutionen abschaffen zu können. „Damit sie nicht mehr unter dem Deckmantel einer demokratisch gewählten Partei ihre menschenfeindliche und antidemokratische Agenda vorantreiben können, braucht es eine Mehrheit für den bereits in den Bundestag eingebrachten fraktionsübergreifenden Antrag, gegen die A*D ein Parteiverbotsverfahren einzuleiten“, so Stolle weiter.
„Die A*D hat in allen Parlamenten, in denen sie vertreten ist, deutlich gemacht, dass ihre Politik nicht mit der Menschenwürde aller Menschen vereinbar ist. Sie greift grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Werte an.“
Anmerkung der Redaktion: Im weiteren Textverlauf wurde absichtlich A*D geschreiben, um dieser Partei nicht zu viel Aufmerksmakeit zu gewähren.