Selbstständige: Gesetzgeber straft Krankenkassen bei Höchstbeiträgen ab

Verbraucherzentrale unterstützt betroffene Versicherte bei der Durchsetzung ihrer Rechte

Der Gesetzgeber plant eine weitreichende Klarstellung zu überhöhten Beitragsforderungen der Krankenkassen. Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl sie keine entsprechenden Einkünfte hatten, sollen zu viel geleistete Beiträge zurückerhalten. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch werden voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hatte mehrfach auf den Missstand hingewiesen und sich für die Versicherten gegenüber Krankenkassen und der Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Gesetzesänderung verbessert Situation der Selbstständigen

Laut Gesetzentwurf sollen Krankenkassen nicht mehr den Höchstbetrag von Selbstständigen und Freiberuflern fordern können, wenn das Finanzamt noch keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Er stellt die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge dar. Und: Wird bei fehlendem Steuerbescheid der Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro pro Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt, müssen Versicherte zukünftig darüber informiert werden. Anschließend bleiben ihnen zwölf Monate Zeit, um unter Vorlage des Steuerbescheids eine einkommensadäquate Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen. Bislang haben die Krankenkassen Unterlagen, die geringere Einkünfte belegen, aber nach der festgelegten Frist von drei Jahren eingereicht wurden, nicht akzeptiert.

Verbraucherzentrale macht sich für Versicherte stark

„Für die Betroffenen geht es um viele tausend Euro. Die Rote Karte des Gesetzgebers für die Krankenkassen war mehr als geboten. Sie haben zu Unrecht nachgereichte Dokumente nicht akzeptiert. Gerade Menschen mit geringen Einkommen wurden so in die Schuldenfalle getrieben. Sie sollten hohe Beiträge entrichten, obwohl ihre Einkommen niedrig waren“, berichtet Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale

Hamburg. Umso erfreulicher findet die Patientenschützerin, dass die geplanten Gesetzesänderungen auch rückwirkend gelten sollen. Für die Jahre 2018 und 2019 können selbstständige Versicherte also ebenfalls Beiträge von ihrer Krankenkasse zurückfordern, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Harte Frist fürs Einreichen des Steuerbescheids

Selbstständige und Freiberufler können in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder bleiben. Die Höhe ihrer Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Einkünften, die aus dem Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Jahres hervorgehen. Für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist seit 2018 innerhalb von drei Jahren der Bescheid vom Finanzamt bei der Kasse einzureichen. Wird die Frist verpasst, fordern die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Mitglieder von Krankenkassen beim Durchsetzen ihrer Rechte. Termine für Beratungen können vereinbart werden unter www.vzhh.de/termine oder Telefon (040) 24832-130. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/patientenschutz.

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