Bundesverfassungsgericht bestätigte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mietpreisbremse
Nicht nur in den Ballungszentren sind die Menschen seit Jahren mit stark steigenden
Mieten konfrontiert. Inzwischen sind zweistellige Steigerungsraten der Angebotsmieten
keine Seltenheit mehr. Der wenige Neubau vermag diese Lücke nicht zu schließen.
Bezahlbarer Wohnraum fehlt und seit über 20 Jahren sinkt der Bestand an
Sozialwohnungen in Deutschland beständig.
Vor diesem Hintergrund brauchen wir einen robusten Schutz von Mieterinnen und Mietern beim Neuabschluss von Mietverträgen vor überzogenen Mietforderungen. Tatsächlich hat die seit knapp 10 Jahren geltende Mietpreisbremse diese Funktion nach zahlreichen Nachbesserungen allmählich übernehmen können. In ihren ersten Jahren gab es wegen Fehlern des Gesetzes und öffentlich geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken nur eine schleppende Anwendung. Hinzu kam, dass in zahlreichen Bundesländern die Verordnungen, die die Mietpreisbremse in Kraft setzen sollten, einer gerichtlichen Überprüfung zunächst nicht standhielten – so in Hamburg, Bayern, Hessen u.a.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der
Mietpreisbremse in Fortführung seiner langjährigen Rechtsprechung zu Artikel 14 GG.
Dies war aber weder eine „Ausreißer-Entscheidung“ noch hat das Gericht die
Mietpreisbremse gerade noch für verfassungsgemäß erachtet.
Mehrere Reformen haben die Mietpreisbremse zudem insgesamt effektiver gemacht.
Mittlerweile ist sie in angespannten Wohnungsmärkten ein alternativloses und
unverzichtbares Instrument zur Begrenzung des akuten Anstiegs der Neuvertragsmieten.
Allerdings gilt diese Mietpreisbremse bisher nur für fünf Jahre und muss vom Parlament
verlängert werden. Anderenfalls läuft sie zum 31.12.2025 aus. Die Ampelkoalition hatte
sich zwar auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre verständigt. Aber durch das Ende
der Koalition am 06.11.2024 kann dies nun nicht mehr umgesetzt werden.
Wir appellieren daher an die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, einen
ungehemmten Mietanstieg zu verhindern und die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre
zu verlängern.
Diese PM wurde von Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. estellt.