Europäische Bankenaufsicht soll von EZB lernen

Die Europäische Kommission will die Europäischen Bankenaufsicht (EBA) stärken.

Das cep begrüßt das Ziel, empfiehlt aber, einen EBA-Rat einzurichten.

Nach Vorschlag der Kommission wird ein weisungsunabhängiges Direktorium künftig wichtige Entscheidungen in der EBA treffen, die bisher den nationalen Aufsichtsbehörden vorenthalten sind. Das cep begrüßt diesen Schritt. Er führt dazu, dass Konflikte zwischen Aufsichtsbehörden besser geschlichtet und Rechtsverstöße der Aufsichtsbehörden stärker geahndet werden. Allerdings empfiehlt das cep die Einrichtung eines EBA-Rates. Mit diesem sollte das Direktorium, gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB, über den strategischen Aufsichtsplan sowie über Stresstests entscheiden. Auch über die – im Zuge des Brexit – anstehende Kontrolle bei der Auslagerung von Banktätigkeiten sollte der EBA-Rat entscheiden. Eine ähnliche Konstruktion gibt es auch bei der EZB. Dort entscheiden nationale und europäische Vertreter gemeinsam im EZB-Rat.

Die Europäische Bankenaufsicht muss sich in erster Linie der Wahrung der Finanzstabilität verpflichtet fühlen. Dies ist ihre eigentliche Aufgabe. Wenn zu ihren Aufgaben künftig auch gehören soll, „ökologischen und sozialen Faktoren“ Rechnung zu tragen sowie den Verbraucherschutz zu fördern, kann dies zu Zielkonflikten mit ihrer eigentlichen Aufgabe führen. Auf diese Gefahr weist das cep in seiner jüngsten Analyse zur EBA hin.

Hintergrund

Zu den drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) gehören die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, noch in London, bald in Paris), die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA, in Paris) und die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen (EIOPA, in Frankfurt). Diese drei Behörden sind als EU-Agenturen Teil des EU-Finanzaufsichtssystems, zu dem auch die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Aufsichtsbehörden (NAB) gehören. Die ESAs sind seit 2011 tätig. Die ESAs sollen mit ihrer regulatorischen Arbeit zur Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beitragen.

Als neue Aufgaben werden der EBA die Bankenabwicklung, Fintech und der Verbraucherschutz übertragen. Zusätzlich zum bestehenden Handbuch für die Bankenaufsicht soll die EBA auch ein Handbuch mit bewährten Praktiken für Bankenabwicklungen vorlegen.

cepAnalyse EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Über Redaktion

Impressum Pflichtangaben gemäß § 5 TMG Inhaltlich verantwortlich ist: Ria Hinken Tel. +49 (0) 761 | 2852 7905 Mail: rh(at)konzepte-pr.de Umsatzsteuer-ID DE185565169 Verantwortlich i. S. d. P. Ria Hinken Wintererstr. 7, D-79104 Freiburg Mail: rh(at)konzepte-pr.de
Dieser Beitrag wurde unter Finanzen, Pressemitteilungen abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar