Fächerübergreifende Initiative veranstaltet Symposium zu Risiken und Chancen eines potenziellen Ermittlungsinstruments
Eine fächerübergreifende Initiative von Forscherinnen und Forscher, die von der Professur für Wissenschaftsforschung der Universität Freiburg koordiniert wird, hat im Fachmagazin „Nature“ auf mögliche Risiken beim Einsatz der erweiterten forensischen DNA-Analysen in polizeilichen Ermittlungen hingewiesen. Zu diesem Thema veranstaltet die Initiative am 9./10. Juni 2017 ein Symposium am Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) der Albert-Ludwigs-Universität, organisiert von Prof. Dr. Anna Lipphardt, Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, und Prof. Dr. Veronika Lipphardt, University College Freiburg. Das Symposium richtet sich an die Fachöffentlichkeit sowie an Vertreterinnen und Vertreter relevanter Praxisfelder, insbesondere aus Polizei und Justizwesen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen in ihrem Nature-Beitrag aus: Die Wahrscheinlichkeit, mit der sich aus der DNA zutreffende Aussagen über äußere Merkmale oder über die „biogeographische Herkunft“ ableiten lassen, werde in der aktuellen öffentlichen Debatte in Deutschland überschätzt – die Methode sei, je nach Anwendungskontext, weniger verlässlich und präzise als weithin angenommen. Besonders das Konzept der „biogeographischen Herkunft“ sei für heterogene, von Migration und gemischten Abstammungen geprägte Gesellschaften untauglich.
Hinzu komme, so die Initiatorinnen und Initiatoren, dass Ermittlungen sich auf Merkmale fokussieren würden, die in der jeweiligen Bevölkerung selten sind, in Deutschland beispielsweise eine dunkle Hautfarbe. Dies könne, verbunden mit der Ungenauigkeit der Analysemethode, dazu führen, dass Minderheiten auf unangemessene Weise in den Fokus der Ermittlungen rücken.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern, dass die erweiterten forensischen DNA-Analysen, sofern sie in Deutschland künftig zur Anwendung kommen, von unabhängigen Kontrollorganen aus juristischer, ethischer und wissenschaftlicher Perspektive beaufsichtigt werden sollen. Zudem sei es erforderlich, die Anwenderinnen und Anwender in den Strafverfolgungsbehörden für den Umgang mit diesen Analysen und den damit erzielten Daten auszubilden.
Originalveröffentlichung:
Fabian Staubach et al: Note limitations of DNA legislation. In: Nature 545, S. 30. doi:10.1038/545030c