Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte zum Präzedenzfall für weitere Betroffene von sexualisierter Gewalt werden
Ein Kläger, der als Kind zehn Jahre lang von einem Priester missbraucht wurde, fordert 800.000 Euro vom Erzbistum Köln. Sein Vorwurf: Die Verantwortlichen hätten den Missbrauch verhindern können.
Nach Recherchen des WDR klagt ein Betroffener von sexualisierter Gewalt erstmals gegen die Kirche als Institution. Der Kläger verlangt 800.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Laut Klägerseite sei die Beweislage eindeutig. Der Täter habe die Taten vor seinem Tod zugegeben: schwerer Missbrauch in mindestens 320 Fällen.
Dass eine Klage möglich sei, obwohl der Täter verstorben und die Taten eigentlich verjährt sind, begründet der Anwalt des Klägers mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution – so steht es auch in der Klageschrift, die dem WDR vorliegt.
Die Klageschrift wird am heutigen Freitag, den 05. August, beim Landgericht Köln eingereicht. Das Erzbistum wies auf WDR Anfrage darauf hin, dass der Täter 40 Jahre nach den Taten bestraft worden sei und dass man 2021 per Aufruf nach weiteren Betroffenen gesucht habe.
Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte zum Präzedenzfall für weitere Betroffene von sexualisierter Gewalt werden.
Der WDR berichtet am 05. August in allen aktuellen Ausspielwegen App/Online, im Radio und im Fernsehen ausführlich über den Fall.
Stand: 05.08.2022, 06.00 Uhr