Stadt Freiburg und Sport Club begrüßen Korrektur des Beschlusses vom Oktober

Anhörungsrüge zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum neuen SC-Stadion erfolgreich

20. Mai 2020 – Am heutigen Vormittag gab der Verwaltungsgerichtshof bekannt, dass der Anhörungsrüge des Landes Baden-Württemberg zur Zulassung von Spielen im neuen SC-Stadion in vollem Umfang stattgegeben wurde. Damit ist die Entscheidung vom vergangenen Oktober aufgehoben, nach der der VGH auf Antrag von Anwohnern Abendspiele ab 20 Uhr und Spiele am Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr vorläufig untersagt hatte. Der VGH räumte in dem heutigen Beschluss ein, die falsche Lärmschutzverordnung zugrunde gelegt zu haben. Der VGH wird daher in der Sache neu entscheiden.
Somit hat das Gericht die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums bestätigt, das als Genehmigungsbehörde für die Baugenehmigung die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom Oktober angestrengt hatte.
Oberbürgermeister Martin Horn wertete den heutigen Beschluss als gute Zwischennachricht: „Wir können nun die nächsten Schritte in dem Verfahren gehen. Der VGH hat mit der heutigen Korrektur des Beschlusses vom Oktober ein Zeichen im Sinne eines funktionierenden Rechtssystems gesetzt. Das weitere Verfahren bleibt nun abzuwarten.“ Und Baubürgermeister Martin Haag: „Wir sind sehr erleichtert, dass der Beschlusses vom Oktober nun aufgehoben wurde. Von Anfang an war ich mir sicher, dass wir unseren Bauantrag sehr gewissenhaft und in höchstem Maß rechtssicher gestellt hatten. Ich blicke nun sehr zuversichtlich auf die weiteren Entscheidungen.“ Schließlich sagt Oliver Leki, Vorstand des SC Freiburg dazu: „Wir freuen uns, dass die Anhörungsrüge erfolgreich war und hoffen nun auf eine zügige Fortsetzung des Verfahrens, auf das ich sehr optimistisch blicke.“

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