Eine neue Studie der Technischen Universität Darmstadt zusammen mit der Universität Kassel beleuchtet datenschutzrechtliche Probleme bei Datenabgleichen zwischen Behörden am Beispiel des Selbstbestimmungsgesetzes.
Die Forschenden zeigen, dass die Private Schnittmengenberechnung als datenschutzkonforme Lösung dienen kann. So lassen sich sowohl die Interessen von Bürger:innen als auch von Sicherheitsbehörden wahren. Dies könnte insbesondere im Hinblick auf die geplante Reform des Namensrechts von aktueller Bedeutung sein.