Freiburg verbietet sogenannte „Montagsspaziergänge“

Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig, gilt stadtweit und an allen Wochentagen

Kein Abstand, keine Masken, keine Reaktion auf Anweisungen der Polizei: Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Angemeldete Demonstrationen sind weiterhin möglich – am Samstag findet Demonstrationszug mit etwa 4000 Menschen auf dem Innenstadtring statt.

Die Stadt Freiburg hat mit sofortiger Wirkung sogenannte „Montagsspaziergänge“ verboten. Es ist damit untersagt, solche unangemeldeten Versammlungen abzuhalten und an ihnen teilzunehmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Januar.

Wie in vielen anderen Städten haben sich auch in Freiburg zuletzt mehrere hundert Menschen zu sogenannten „Montagsspaziergängen“ getroffen, um ihren Protest gegen Corona-Maßnahmen auszudrücken. Diese Aktionen waren nicht als Versammlung angemeldet. Die Demonstrantinnen und Demonstranten bezwecken damit, ohne die sonst üblichen Auflagen durch die Stadt zu ziehen

– insbesondere ohne die Einhaltung der notwendigen infektionsschützenden Maßnahmen, wie der Maskenpflicht.

Bei den Montagsspaziergängen in Freiburg am 27. Dezember 2021 und am 3. Januar 2022 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Masken getragen, Abstände nicht eingehalten und Anweisungen der Polizei ignoriert. Dieses Verhalten stellt, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron, eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.

Das Versammlungsgesetz lässt in solchen Fällen zu, dass die Behörden Versammlungen untersagen. Auch nach der Corona- Verordnung können Versammlungen verboten werden, wenn der Schutz vor Infektionen anderweitig nicht erreicht werden kann.

Um zu verhindern, dass solche untersagten Spaziergänge aus der Innenstadt in die Stadtteile ausgelagert werden, gilt die Allgemeinverfügung stadtweit. Sie ist außerdem nicht auf Montage beschränkt, sondern gilt durchgehend.

Versammlungen müssen spätestens 48 Stunden vor Veröffentlichung bei der Behörde angemeldet werden. Angemeldete und vom Amt für öffentliche Ordnung bestätigte Versammlungen können unter Beachtung von Auflagen weiterhin stattfinden.

Demonstration am Samstag mit Tausenden Teilnehmern

Am Samstag, 8. Januar 2022, findet von 14 bis circa 17.30 Uhr eine solche angemeldete Demonstration gegen die geltenden Corona-Maßnahmen statt. Hier wird von rund 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgegangen. Zunächst sollte der Demonstrationszug vom Platz der Alten Synagoge aus starten. Da so viele Menschen zu der Versammlung erwartet werden, würde der Platz der Alten Synagoge sowie ein Aufzug durch die Innenstadt an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Die Versammlung wird daher auf den Innenstadtring verlegt. Ähnlich wurde das bei der großen Demonstration für mehr Klimaschutz im September gehalten. Zudem gelten Auflagen, wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung, außerdem wird der Demonstrationszug in einzelnen Abschnitten laufen, der Veranstalter muss zudem für eine ausreichende Anzahl an Ordnungskräften sorgen.

Für die Demonstration ist folgender Streckenverlauf geplant: Friedrichstraße – Friedrichring – Europaplatz – Leopoldring – Schlossbergring – Greiffeneggring – Dreisamstraße – Schreiberstraße – B31 – Schnewelinstraße – Bismarckallee – Friedrichstraße (dort ist der Abschluss der Versammlung). Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.

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