Endlich handeln und das AfD-Verbotsverfahren einleiten!
Mitte Juli 2026 richtete der RAV einen Offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages mit der Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren endlich einzuleiten. Dieser Brief war von über 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden.
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/525-juristinnen-fordern-afd-verbotsverfahren-einleiten-1283
Der Brief des RAV bezieht sich auf das rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), das nach Auswertung von über 3.000 000 Datenpunkten zum Ergebnis kam, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstößt und damit verfassungswidrig ist. https://afd-gutachten.de/
Das Fazit: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg.
Während die Rückmeldungen der adressierten Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief bislang sehr überschaubar sind, ist die Reaktion der Kolleg*innen aus der breiten Justiz umso beeindruckender. Die Liste der Unterschreibenden hat sich innerhalb von 10 Tagen verdoppelt. 1051 Anwält*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Jurist*innen aus der Verwaltung und der Wirtschaft, Rechtsreferendar*innen und viele mehr stellen sich hinter die Forderung nach einem Verbot der AfD.
Endlich handeln und das AfD-Verbotsverfahren einleiten!
Der Bundestag und die Bundesregierung sind nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken. Die Jurist*innen befürchten anderenfalls einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen.
„Als Jurist*innen sehen wir es als unsere Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen. Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen. Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss.“ meint Angela Furmaniak, Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und Mintinitiatorin des offenen Briefs. „Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.“







