Schlagwort-Archive: Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmereigenschaft von „Crowdworkern“

Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. Weiterlesen

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Facebook-Auftritt des Arbeitgebers

Pressemitteilung Nr. 64/16 Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt … Weiterlesen

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Arbeitszeugnis: Was können Sie verlangen?

Tipps vom Anwalt zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts Köln, 19. November 2014. Seit gestern steht fest: Wer gegen ein „Befriedigend“ im Arbeitszeugnis angehen will, muss bessere Leistungen erst einmal nachweisen. Denn eine Drei vom Arbeitgeber ist eine durchschnittliche Bewertung und damit „wohlwollend“ … Weiterlesen

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