Durch die bundesweiten Schulschließungen haben Schülerinnen und Schüler im Moment unerwartet viel freie Zeit. Neben den Aufgaben und Arbeitsplänen, die sie von den Schulen erhalten, möchten das Forschungsinstitut Bildung Digital, die Didactic Innovations GmbH und das DFKI mit „School to go“ dabei helfen, diese Zeit so sinnvoll wie möglich zu nutzen und für digitales Lernen zu begeistern.
Seit die türkische Regierung Ende Februar den Flüchtlingsdeal mit der Europäischen Union in Frage gestellt hat, spielen sich im türkisch-griechischen Grenzgebiet dramatische Szenen ab.
Zahlreiche Geflüchtete harren im Niemandsland aus in der Hoffnung, in Europa aufgenommen zu werden. Doch Griechenland hat die Grenze dichtgemacht und wehrt Migranten mit Gewalt ab. Catharina Ziebritzki, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für öffentliches Recht und Völkerrecht, bewertet aus juristischer Perspektive den Umgang der EU mit Flüchtlingen an der Außengrenze.
Frau Ziebritzki, Griechenland hat seine Grenze für Flüchtlinge aus der Türkei geschlossen und das Asylrecht für einen Monat ausgesetzt. Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Catharina Ziebritzkis Forschungsschwerpunkte sind EU- und Migrationsrecht.
Catharina Ziebritzki: Nein, mit dem Europarecht und dem Völkerrecht
sind diese Maßnahmen nicht vereinbar. Sowohl das europäische Asylrecht
als auch das Flüchtlingsvölkerrecht verpflichtet die Staaten,
Einzelfallverfahren durchzuführen, um festzustellen, ob die jeweilige
Person Schutzbedarf hat. Ein solcher Schutzbedarf besteht, wenn die
Person entweder im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention verfolgt wird,
oder aber subsidiär schutzberechtigt ist, also zum Beispiel aus einem
Bürgerkriegsgebiet kommen. Das müssen die Behörden im Einzelfall prüfen
und wenn notwendig, Schutz gewährleisten.
Freiburger Forschende klären mit einem Comic über Bioökonomie auf
In den kommenden Wochen soll jeden Freitag eine weitere Seite erscheinen. Screenshot von der Webite
Manche Konzepte sind so komplex, dass sie am besten mit einfachen Mitteln zu erklären sind. Die Bioökonomie ist einer dieser Entwürfe: Sie beschreibt die Transformation von einer erdölbasierten Marktwirtschaft hin zu einem ökonomischen Rahmen, in dem fossile Ressourcen durch verschiedene nachwachsende Rohstoffe ersetzt werden. Dr. Alex Giurca und Dr. Markus Herbener von der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen der Universität Freiburg wollen mit ihrem Comic „Die Abenteuer von Alex & Bioman“ Leserinnen und Leser über Bioökonomie und ihre komplexen Zusammenhänge aufklären. Mit ihrem Projekt haben sie den Hochschulwettbewerb des Wissenschaftsjahrs 2020, das im Zeichen der Bioökonomie steht, gewonnen und erhalten eine Fördersumme von 10.000 Euro.
Für ein Ende der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Fernlinienbusverkehr setzt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, seit Jahren ein
Wir schreiben das Jahr 2020 und noch immer verdienen Frauen 21 Prozent weniger als Männer
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Foto: Pexels
Am Dienstag, 17. März, ist Equal Pay Day. Das Datum markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen ab Jahresbeginn umsonst arbeiten, wenn man ihr durchschnittliches Jahresgehalt mit dem von Männern gleichsetzt. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg – Südlicher Oberrhein nimmt den Tag zum Anlass, um auf den bestehenden Entgeltunterschied hinzuweisen.
Am 12. März 2020 feiern die Freiburgerinnen aus aller Welt Premiere mit ihrem frisch produzierten Audioguide „OUR STORIES – Orte der Vielfalt“. Sie erzählen dabei Geschichten über Ihre (Wahl-)Heimat Freiburg. Die internationale Frauengruppe präsentiert autobiografische Geschichten in Form eines mehrsprachigen Audioguides, die das multikulturelle Zusammenleben in Freiburg zeigen und Orte des Erinnerns hörbar machen wollen. Elf vielfältige Hörgeschichten sind über einen Zeitraum von neun Monaten entstanden, die zu einem spannenden Hörspaziergang durch die Freiburger Innenstadt einladen. Die Stationen thematisieren die unterschiedlichen Erinnerungen, Wünsche und Hoffnungen der Erzählerinnen und thematisieren dabei Lebensfragen auf höchst abwechslungsreiche Art und Weise. Unterhaltsam, berührend, melancholisch, frech – dabei immer unverwechselbar und vor Allem authentisch. Wann? Do 12. März 2020 um 17 Uhr Treffpunkt: Kollgiengebäude der Albert -Ludwigs Universität am KG1 an der Treppe (Ecke Rempartstraße/ Rotteckring).
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten
gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen
stattgegeben.
Die Kläger sind Journalisten. Beide erhielten auf ihren Antrag hin
Anfang Juli 2017 zunächst personalisierte Akkreditierungsausweise vom
Bundespresseamt der Beklagten für den am 7. und 8. Juli 2017
stattfindenden G20-Gipfel in Hamburg. Nachdem es zeitlich unmittelbar
vor dem G20-Gipfel zu erheblichen Ausschreitungen in Hamburg kam, entzog
das Bundespresseamt den Klägern ihre Akkreditierungsausweise. Zur
Begründung wurde ausgeführt, dass die massiven Ausschreitungen und neue
nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu vier anderen ebenfalls
akkreditierten Journalisten eine Neubewertung der Sicherheitslage
erforderlich gemacht hätten. Danach sei das Bundespresseamt zu dem
Schluss gelangt, dass die Sicherheit und ordnungsgemäße Durchführung des
G20-Gipfels nur gewährleistet werden könne, wenn denjenigen
Journalisten, zu denen Sicherheitsbedenken vorlägen – wozu auch die
Kläger zählten –, die Akkreditierung entzogen werde. Hiergegen setzen
sich die Kläger mit ihren
nach Durchführung des G20-Gipfels erhobenen Klagen vor dem
Verwaltungsgericht zur Wehr. Sie machen insbesondere geltend, es habe
kein auf sie bezogener Gefährdungssachverhalt vorgelegen. Weder etwaige
Erkenntnisse in Bezug auf Dritte noch die allgemeine Sicherheitslage
rechtfertigten den Entzug ihrer Akkreditierungen. Überdies sei die
Entscheidung ermessensfehlerhaft, da ein milderes Mittel, etwa die
Begleitung der Kläger während des Gipfels, möglich gewesen wäre.
Eine Erfolgsgeschichte, die ohne die Kooperationspartner, Kunden und Förderer nicht möglich wäre.
Jubiläums Social Day in Stuttgart
Die mehrwert gGmbH feiert in diesem Jahr unter dem Motto „20 Jahre mehr Werte“ ihr 20jähriges Bestehen. Seit 20 Jahren ist mehrwert die Expertin für Perspektivenwechsel und Corporate Volunteering in Baden-Württemberg. Mehr als 22.000 Menschen, vom Auszubildenden bis zur Führungskraft, haben seit unserer Gründung im Jahr 2000 mit uns die Perspektive gewechselt und ihre Werte durch Erfahrungen in fremden Lebenswelten gestärkt. Eine Erfolgsgeschichte, die ohne die Kooperationspartner, Kunden und Förderer nicht möglich wäre. Deshalb haben wir zur Feier des 20jährigen Bestehens etwas Besonderes vor. Es gibt den Jubiläums-Social-Day im Haus der Diakonie in Stuttgart.
Mit 6 neuen Zwei-Sterne-Restaurants und 12 neuen Ein-Stern-Betrieben wird heute der Guide MICHELIN Schweiz 2020 lanciert.
Die Schweiz wird erneut als Paradies für Gourmets bestätigt.
Damit steigt die Gesamtzahl der Restaurants im Lande, die jetzt mit
einem oder mehreren MICHELIN-Sternen ausgezeichnet wurden, auf 122.
Die
Schweiz wird erneut als Paradies für Gourmets bestätigt. Und zum ersten
Mal landet die Zeremonie der Michelin Star Revelation im Tessin, wo die
Stadt Lugano über 400 Gäste willkommen hieß.
Gwendal Poullennec,
Internationaler Direktor des Guide MICHELIN kommentierte die Auswahl
für 2020: „Die ausgezeichnete und abwechslungsreiche Küche, die in der
Schweiz angeboten wird, findet man überall im Land, von Zürich bis
Lugano und von St. Gallen bis zum Genfer See. Und es ist nicht das erste
Mal, dass unsere Auswahl eine klare Bestätigung des sehr hohen Niveaus
der Schweizer Gastronomie ist, das seit Jahren stetig steigt“.
Smartphones, barrierefreie Verwaltungssoftware und Lernvideos ermöglichen es, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung anzupassen.
Unternehmen wissen aber häufig zu wenig über den Rechtsrahmen, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
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Rund 55 Prozent der deutschen Unternehmen haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Menschen mit Behinderung beschäftigt. Ein bedeutsamer Teil dieser Unternehmen sieht im Einsatz von Technologien eine Chance, neue Jobs für diese Menschen zu schaffen. Dabei ist die Größe von Unternehmen ein wichtiger Faktor für die Beschäftigung: Die Studie ergab, dass nahezu 100 Prozent der großen Unternehmen Menschen mit Behinderung einstellen. Deutlich geringer ist der Beschäftigungsanteil in kleineren Betrieben. Mögliche Gründe dafür könnten sein, dass größere Firmen einerseits einen Wissensvorsprung haben, weil sie besser über behindertengerechte Hilfsmittel informiert sind. Andererseits verfügen sie über mehr Ressourcen und erleichtern so behinderten Menschen den Arbeitsalltag.