Start für App-Security-Test

Fraunhofer SIT und House of IT präsentieren intelligentes Test-Framework für Apps

Testdienst für Unternehmen besonders einfach nutzbar

Apps vor dem Unternehmenseinsatz prüfen.
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Welche Apps dürfen Angestellte gefahrlos auf Firmen-Tablets und Smartphones laden, ohne die Sicherheit des Unternehmens zu gefährden? Auf der CeBIT 2014 präsentierten das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT mit Appicaptor ein Werkzeug zur automatisierten Sicherheitsprüfung von Apps, das Unternehmen einfach und unkompliziert nutzen können. Appicaptor ist ab sofort als Testdienst für Android- und iOS-Apps verfügbar. Weitere Informationen zum Angebot finden sich im Internet unter: www.sit.fraunhofer.de/appicaptor. Unterstützt wurde die Produktisierung von Appicaptor durch CIRECS — Center for Industrial Research in Cloud Security.

Appicaptor prüft, was Apps so tun,
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Viele Apps enthalten Schwachstellen, die Angreifer ausnutzen können, um Zugriff auf Passwörter oder sensible Unternehmensdaten zu erhalten. Wenn Mitarbeiter auf firmeneigene Tablets und Smartphones wahllos Apps installieren, gehen Unternehmen deshalb hohe Risiken ein. Ob eine App die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt, können Unternehmen jetzt mit dem Appicaptor-Testdienst prüfen: Der Auftraggeber bestimmt Apps und Testkriterien. Appicaptor liefert Testberichte, mit deren Hilfe IT-Leiter entscheiden können, welche App sie für ihr Unternehmen zulassen. Da Apps oft aktualisiert werden, wiederholt Appicaptor den Test regelmäßig und sorgt so für einen aktuellen Wissenstand. „Appicaptor richtet sich vor allem an Unternehmen, die viele Apps prüfen möchten. Unser Testdienst funktioniert wie ein Abo“, sagt Jens Heider vom Testlab Mobile Security am Fraunhofer SIT. „Unternehmen können die Ergebnisse sofort nutzen, ohne vorher etwas installieren zu müssen.“

Appicaptor erstellt zu jeder Android- oder iOS-App einen individuellen Testbericht. Diese sind so angelegt, dass auch Menschen ohne tiefe IT-Sicherheitskenntnisse auf ihrer Basis qualifizierte Entscheidungen treffen können. Im nächsten Schritt können Unternehmen mit Appicaptor eine Whitelist unbedenklicher Apps erstellen, die Mitarbeiter auf ihren mobilen Endgeräten nutzen dürfen. Alternativ ist auch die Erstellung einer Blacklist mit verbotenen Anwendungen möglich, die nicht die IT-Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens erfüllen. Weiterhin können Unternehmen selbst entwickelte Apps oder Apps aus firmeneigenen App-Stores regelmäßig automatisiert auf Schwachstellen testen.

Gefördert wurde die Entwicklung von Appicaptor im Rahmen des Projekts CIRECS — Center for Industrial Research in Cloud Security. CIRECS ist ein gemeinschaftliches Vorhaben des Fraunhofer SIT und des House of IT, beide mit Sitz in Darmstadt. CIRECS hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige und praktisch relevante IT-Sicherheitsfragen im Zusammenhanb mit der Nutzung von Cloud Computing zu behandeln. Dazu gehören auch Technologien, mit denen Anwender auf Cloud-Dienste und Infrastrukturen zugreifen. Im Rahmen des Projekts werden Cloud-Innovationen entwickelt, die Unternehmen IT-Sicherheit und Datenschutz bieten. CIRECS wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) mit Mitteln aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Weitere Informationen zu CIRECS — Center for Industrial Research in Cloud Security: www.cirecs.de .

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Nutzung von Tippfehler-Domains ist wettbewerbswidrig

Es bleibt dabei: Nutzung von Tippfehler-Domains ist wettbewerbswidrig

Nach einem Grundsatzurteil kann aber ein klarer Hinweis auf der erreichten Internetseite Abhilfe schaffen

So der Bundesgerichtshof in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 22.Januar 2014, Az.: I ZR 164/12 – wetteronline.de).
Tippfehler-Domains, also ähnlich geschriebene Domains zu bereits bekannten Domains, werden oft genutzt, um Besucher auf eigene Waren-und Dienstleistungsangebote aufmerk- sam zu machen.

Dieser Vorgehensweise hat das Gericht eine erneute Absage erteilt und grundsätzlich geur- teilt, dass eine solche Vorgehensweise als gezielte Behinderung wettbewerbswidrig ist. Begründet wird dies damit, dass Kunden auf eine Internetseite geleitet werden, die sich nicht erwarten und dadurch zugleich der Mitbewerber durch die Fehlleitung beeinträchtigt wird. Das Gericht lässt aber eine Ausnahme zu: Wenn auf der über die Tippfehler-Domain erreich- ten Internseite sogleich ein Hinweis erscheint, mit der Internetnutzer über die Fehlleitung aufgeklärt wird, soll dies nicht wettbewerbswidrig sein. Dieser Hinweis muss aber klar und deutlich erkennbar sein.

„Dieses Urteil schafft Klarheit für den Umgang und Nutzung von Tippfehler-Domains aus Sicht des Wettbewerbsrechts. Der Einsatz kann, vorbehaltlich einer Kennzeichenrechtsver- letzung durch die Registrierung zulässig sein, wenn klar und deutlich auf das abweichende Angebot durch den Mitbewerber hingewiesen und damit dem Internetnutzer die Möglichkeit eröffnet wird, nach seiner fehlerhaften Eingabe der Domain die Internseite wieder zu verlas- sen. Das Urteil lässt aber noch ausreichenden Spielraum, z.B.wie klar und deutlich der ge- wünschte Hinweis dargestellt sein muss. Das Ende der Abmahnungen wegen der Nutzung von Tippfehler-Domains ist daher nicht ersichtlich..“ erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht von der Kanzlei volke2.0.

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DVR startet Internetseite „Drogen und Straßenverkehr“

Internetseite „Drogen und Straßenverkehr“

 Bonn, 12. März 2014 (DVR) – Die Anzahl der entdeckten Fahrten unter dem Einfluss von Drogen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) verzeichnete für das Jahr 2012 insgesamt 1.425 Unfälle, die sich „unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel“ ereigneten. Bei diesen Unfällen wurden 34 Menschen getötet und 518 Personen schwer verletzt. Seit 1991 hat sich die Zahl der Personenunfälle, die auf Drogen- oder Medikamenteneinfluss zurückzuführen sind, mehr als verdreifacht.
 
Um über die Gefahren von Rauschgift- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr zu informieren, hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ein neues Online-Portal eingerichtet. Unter www.dvr.de/drogen wird dargelegt, weshalb der Konsum von (legalen oder illegalen) Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammenpassen. Unterschiedliche Rauschmittel werden in ihrer die Fahrtüchtigkeit und Fahreignung beeinträchtigenden Wirkung beleuchtet und die Gefahren sowie die rechtlichen Folgen erläutert.

In einer Datenbank lässt sich über die Postleitzahl die nächstgelegene Begutachtungsstelle für Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) finden. Eine Liste der Suchtberatungsstellen ist ebenfalls per Postleitzahlensuche erreichbar.

Jedem vierten jungen Autofahrer ist laut einer Umfrage im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) nicht klar, dass Drogen im Straßenverkehr verboten sind. Vielen Verkehrsteilnehmern ist zudem nicht bewusst, wie lange die Wirkung bestimmter Substanzen anhält und sie setzen sich zu früh wieder ans Steuer.

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Die JULIA STOSCHEK COLLECTION zu Gast im ZKM

16.03.–22.06.2014

High Performance. Die JULIA STOSCHEK COLLECTION zu Gast im ZKM. Zeitbasierte Medienkunst seit 1996

High Performance. Die JULIA STOSCHEK COLLECTION
zu Gast im ZKM. Zeitbasierte Medienkunst seit 1996
Francis Alÿs, in Zusammenarbeit mit Rafael Ortega,
REHEARSAL I (ENSAYO I),
1999 – 2001 4- Kanal-Videoinstallation, bestehend aus:
REHEARSAL I, Video, 29:30 Min., Farbe, Ton und drei Annexvideos:
PERRO PELOTA, Video, 60 Min., Farbe, Ton, Loop
MAQUETA, Video, 15:18 Min, s/w, Ton
CARACOLES, Video, 4:22 Min., Farbe, Ton
© the artist,
Courtesy of David Zwirner Gallery, New York

Unter dem Ausstellungstitel High Performance. Zeitbasierte Medienkunst seit 1996 präsentiert die in Düsseldorf behei- matete JULIA STOSCHEK COLLECTION im ZKM | Karlsruhe vom 16.03. bis 22.06.2014 Hauptwerke zeitbasierter Medi- enkunst. Mit großformatigen Videoarbeiten und Filmen so- wie mehrkanaligen Rauminstallationen belegt diese Aus- stellung, dass die vor fünfzig Jahren aufgekommene Video- kunst als künstlerisches Medium nichts von ihrer Kraft eingebüßt hat.

Inspiriert von den riskanten Manövern eines Chris Burden, dokumentiert der Künstler Aaron Young in seiner Videoarbeit High Perfor- mance (2000) einen Motorradfahrer, der mit durchdrehendem Hinter- rad und angezogener Vorderbremse schwarze Spuren auf den Beton- boden seines Ateliers brennt. Rauchschwaden, die durch den Reibungsprozess entstanden sind, vernebeln nach und nach die Sze- nerie. In diesem kreativen, performativen Hochleistungsakt ver- schmelzen destruktive Aktion und schöpferische Gewalt zu einem bedrohlichen Widerspruch, in dem sich Mensch und Maschine bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit, bis zum vollkommenen Ver- schwinden treiben. Zwischen Höchstgeschwindigkeit und ächzendem Stillstand manifestiert sich Malerei, Skulptur und Sound im radikals- ten Sinne.

Mit über 50 Hauptwerken zu den Themenbereichen ‘Body and Soul’, ‘Public Space’, ‘Environment’ sowie ‘Virtual Reality’ ermöglicht die Ausstellung auf 3.500 Quadratmetern im gesamten Erdgeschoß des ZKM | Medienmuseum einen tiefen Einblick in die jüngere Entwick- lungsgeschichte der JULIA STOSCHEK COLLECTION seit 1996. Darüber hinaus dokumentiert eine umfassende Zusammenstellung die wichtigsten Performances, die im Düsseldorfer Sammlungsge- bäude stattgefunden haben.

Das ZKM setzt mit dieser außergewöhnlichen Ausstellung seine Tra- dition der großen Überblicksschauen zur Videokunst fort.

Die von Bernhard Serexhe und Julia Stoschek kuratierte Ausstellung beinhaltet Werke von Doug Aitken, Francis Alÿs, Ed Atkins, Allora & Calzadilla, Trisha Baga, John Bock, Monika Bonvicini, Robert Boyd, Matthew Buckingham, Paul Chan, Keren Cytter, Simon Denny,

Cyprien Gaillard, Christian Jankowski, Jesper Just, Mike Kelley, Klara Liden, Helen Marten, Tony Oursler, Mika Rottenberg, Mathilde ter Heijne, Ryan Trecartin, Clemens Wedemeyer, Andro Wekua, Aaron Young und Tobias Zielony.

Schwerpunkt der JULIA STOSCHEK COLLECTION ist der Aspekt der Zeitgenossenschaft. Mit dem Aktualitätsanspruch verfolgt die Samm- lung konsequent das Ziel, ein Abbild von gesellschaftlichen, kulturel- len und sozialen Strömungen zu schaffen. Der konzeptuelle Samm- lungsaufbau konzentriert sich auf die Medienkunst vom Beginn in den 1960er-Jahren bis heute.

Die erst 2007 eröffnete JULIA STOSCHEK COLLECTION hat sich mit kontinuierlichen Ankäufen und Ausstellungen, einem außergewöhnli- chen Programm an Performances, Vorträgen, Screenings und interna- tionalen Kooperationen in wenigen Jahren zu einer der weltweit wich- tigsten, privaten Kunstsammlungen entwickelt. Die aktuelle Künstler- liste der Sammlung umfasst mehr als 200 Künstlerpositionen, die Werkliste mehr als 600 Werke.

Ein umfangreiches, museumspädagogisches Programm begleitet die Ausstellung.

Ein umfassender Katalog erscheint während der Ausstellungslaufzeit.

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Bilanz der Atomindustrie: Unfälle, Katastrophen und Fehlinvestitionen

WDR Exklusiv: Atomkraft verursacht volkswirtschaftliche Schäden in Billionen-Höhe

Unfälle, Katastrophen und Fehlinvestitionen im Bereich der friedlichen Nutzung der Atomenergie haben in den vergangenen Jahrzehnten volkswirtschaftliche Schäden in Höhe von mehr als 1000 Mrd. US-Dollar (im Wert von 2012) verursacht.

© WDR

Unfälle, Katastrophen und Fehlinvestitionen im Bereich der friedlichen Nutzung der Atomenergie haben in den vergangenen Jahrzehnten volkswirtschaftliche Schäden in Höhe von mehr als 1000 Mrd. US-Dollar (im Wert von 2012) verursacht. Dies geht aus exklusiven Recherchen des WDR-Hörfunks (Wirtschaftsredaktion) hervor, die heute anlässlich des dritten Jahrestages der Reaktor-Katastrophe in Fukushima in WDR 5 veröffentlicht werden.

Die größten Einzelschäden richteten die Reaktorunfälle in Tschernobyl und Fukushima an (450 Mrd. US-Dollar). Aber auch durch den Bau von weltweit mehr als einhundert Atomkraftwerken und anderer Nuklear-Anlagen, die nie oder nur sehr kurz in Betrieb waren – Beispiel „Schnelle Brüter“ in Kalkar, Hochtemperatur-Reaktor in Hamm-Uentrop, Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Wackersdorf – wurden mehr als 500 Mrd. US-Dollar buchstäblich in den Sand gesetzt. Der Schaden dieser Fehlinvestitionen beträgt allein in Deutschland rund 150 Mrd. Dollar.

Keine andere Branche hat in der Geschichte der modernen Industriegesellschaft einen höheren volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet als die Atomenergie.

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Gewährleistung der Medienfreiheit in Europa?

12. Frankfurter Medienrechtstage 2014

Gewährleistung der Medienfreiheit in Europa – trotz totaler Überwachung?

12.-13. März 2014, Senatssaal der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Der 2013 in der breiten Öffentlichkeit bekannt gewordene Umfang der Überwachung aller digitaler Kommunikation wirft wichtige Fragen auf: Wie manipulierbar sind wir? Wie sollen sich Bürger weiterhin frei und umfassend informiert eine Meinung bilden und ihre demokratischen Rechte souverän wahrnehmen? Können die Medien in Europa ihre öffentliche Aufgabe noch unbeeinflusst erfüllen? Wie kann die Funktionsfähigkeit der Medien in Europa als „öffentlicher Wachhund“ gesichert werden? Gibt es investigativen Journalismus ohne Quellenschutz?

Diesen und weiteren Fragen werden Juristen, Journalisten und Medienwissenschaftler bei den 12. Frankfurter Medienrechtstagen nachgehen, die am 12. und 13. März 2014 im Senatssaal der Europa-Universität Viadrina stattfinden werden.

Die beiden Eröffnungsvorträge halten am Mittwoch, 12. März, um 10 Uhr, Professor Johannes Weberling, Presserechtler in Berlin und Honorarprofessor der Viadrina, sowie Markus Löning, bis Januar 2014 Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung und seither Leiter des Privacy-Programms der Stiftung Neue Verantwortung. Anschließend widmen sich um 13.30 Uhr Professor Heinrich Amadeus Wolff, Staatsrechtler an der Universität Bayreuth, und Rainer Stentzel, Leiter der Projektgruppe zur Reform des Datenschutzes in Deutschland und Europa im Bundesinnenministerium, dem Thema „Datenschutz und Redaktionsgeheimnis in der EU“. Die weiteren Panels sind ebenfalls hochkarätig besetzt – u.a. mit Journalisten und Juristen aus Bulgarien, Polen, Ungarn und Weißrussland, die sich damit beschäftigen wie Medien im Angesicht umfassender digitaler Überwachung ihre Unabhängigkeit wahren können. Am Donnerstag, 13. März 2013, referieren dazu ab 9 Uhr u.a. der iranische Journalist Ehsan Norouzi (Deutsche Welle, Berlin) und der Europabeauftragte des Polnischen Zeitungsverlegerverbands Jacek Wojtaś.

Das genaue Programm finden Sie unter: www.presserecht.de

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20 Jahre Cannabisbeschluss:

Kriminalisierung läuft weiter auf Hochtouren

Am 9. März jährt sich der Cannabisbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum 20. Mal. Hierzu erklärt Dr. Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik:

Vor 20 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Strafverfolgungsbehörden angewiesen, von einer Verfolgung bei ‚gelegentlichem Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten‘ abzusehen. Dennoch läuft die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten auf Hochtouren und ist seitdem sogar noch angestiegen. Weit über 2,3 Millionen konsumnahe Cannabisdelikte hat die Polizei seit 1994 verfolgt. Mindestens 55 Prozent aller Rauschgiftdelikte sind einfache, konsumnahe Cannabisdelikte. Das bedeutet: Unser heutiges Drogenstrafrecht dient in der Praxis vor allem der Kriminalisierung von einfachen Cannabiskonsumenten.

Dabei ist die Kriminalisierung gescheitert. Das Verbot hält gerade Jugendliche nicht vom Konsum ab. Cannabis ist trotz vierzig Jahren Verbot Teil der deutschen Alltagskultur von jungen und auch älteren Menschen geworden.

Etliche Länder ziehen die richtigen Schlüsse aus dem weltweit gescheiterten Drogenverbot. In einigen Staaten der USA, in Uruguay aber auch in den Niederlanden ist Cannabis inzwischen legal erhältlich. In Deutschland ist eine Reform nötig. Wir fordern die Bundesregierung auf, den illegalen, unkontrollierten Cannabismarkt in einen legalen, staatlich regulierten Markt zu überführen.

Wir wollen, dass Minderjährige kein Cannabis konsumieren. Der illegale Cannabismarkt in Deutschland verhindert aber jeglichen Jugendschutz. Unser Ziel ist ein effektiver Jugend- und Gesundheitsschutz. Nur in einem regulierten Markt ist dies möglich. Ein regulierter Markt bedeutet Verantwortung für den Jugendschutz ernst nehmen und gleichzeitig Freiheit für den erwachsenen Konsumenten ermöglichen. Erwachsene Konsumenten sollten ähnlich wie bei Alkohol durch ein risikoarmes Konsummuster die potentiellen Risiken von Cannabis reduzieren. Die Entscheidung über den Konsum liegt jedoch in der persönlichen Freiheit des einzelnen Bürgers. Das ist Freiheit und Verantwortung.

Quelle: PKS-Berichte für 1994 bis 2012, dort Kapitel 2.16, 2.17 oder 3.17

Trotz Cannabisbeschluss muss diePolizei bislang jeden noch so kleinen Cannabisfall verfolgen. Erst die Staatsanwaltschaften oder Gerichte können die Verfahren einstellen – häufig gegen Auflagen. Die Zahl der Verfahren ist nach dem Cannabisbeschluss sogar noch deutlich an gestiegen.

Anzahl der Verstöße nach § 29 Betäubungsmittelgesetz für Cannabis (allgemeine, konsumnahe Delikte, PKS-Schlüssel: 731800) und Rauschgiftkriminalität insgesamt (alle Delikte, alle Drogen, PKS- Schlüssel: 891000) (für 2013 liegen noch keine Zahlen vor):

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Die Suppe lügt

Die Suppe lügt“ ist ein Klassiker der kritischen Nahrungsmittelbücher, in dem der Ernährungsexperte Hans-Ulrich Grimm aufdeckt, was wirklich drin ist in unseren Lebensmitteln und wie mit Aromen manipuliert wird. Nach zehn Jahren und 250.000 verkauften Exemplaren seit dem Erscheinen der Erstausgabe sind  viele neue Nahrungsmittelzusatzstoffe, fragwürdige Aromen und lukrative Strategien der Geschmacksindustrie entstanden. Grund genug, den Klassiker der Verbraucher-Bücher komplett zu überarbeitet und stark zu erweitern.

Eine Rezension von Ria Hinken

Beginnen wir doch gleich mal mit einer Frage:

„Würden Sie in den Tank Ihres Autos Wasser mit Benzingeschmack füllen und glauben, dass es damit genau so gut fährt wie mit echtem Benzin?“

Natürlich nicht werden Sie jetzt entrüstet denken.

Was Sie Ihrem Auto nicht zumuten würden, muten Sie, ohne groß darüber nachzudenken, Ihrem Körper täglich zu. Sie gaukeln ihm mit künstlich aromatisierten Lebensmitteln aus industrieller Produktion Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch vor. Das entweder gar nicht oder nur in extrem geringen Mengen vorhanden ist. Beispiel: Erdbeerjoghurt.

„Wissen Sie eigentlich noch, wie richtige Erdbeeren schmecken?“ Sie meinen ja, weil Sie fast täglich Erdbeerjoghurt essen. Da muss ich Sie leider enttäuschen, denn im Erdbeerjoghurt ist vieles drin, aber extrem selten sind es echte Erdbeeren. Es sind künstliche Aromen, die uns nur vortäuschen, dass es sich um richtige Erdbeeren handelt.

Die gesamte Welt-Erdbeerernte würde gerade einmal für 5 Prozent des US-amerikanischen Bedarfs für Erdbeerprodukte reichen.

Da war es naheliegend, dass findige Chemiker nach einer Möglichkeit gesucht haben, Erdbeergeschmack künstlich herzustellen. Das gelang ihnen u. a. mit Sägespänen.

Während dies in den USA als „künstlich aromatisiert“ gekennzeichnet werden muss, muss in Deutschland leider kein Hinweis auf der Verpackung stehen.

Künstliche Aromen sind keine Erfindung der Neuzeit. Einer der ersten Aromenerfinder war Julius Maggi. Er war sozusagen der Erfinder der Trennung des Geschmacks von der Natur. 1886 hat er seine erste Fertigsuppe erfunden. Und die gleichnamige Maggi-Würze kennt fast jedes Kind. Interessant ist, dass Liebstöckel, das im Volksmund auch Maggi-Kraut genannt wird, nicht der Maggi-Würze den Namen gegeben hat, sondern umgekehrt. Maggi hat dem Kraut Liebstöckel den zweiten Namen verliehen, weil es ähnlich schmeckt. In Maggi-Würze ist kein Liebstöckel oder ein anderes Naturprodukt enthalten, das ist die reine Chemie.

Julius Maggi war mit seinen Erfindungen nicht alleine. Damals ging es Schlag auf Schlag: 1871 wurde die Margarine erfunden. 1893 das Backpulver von Dr. Oetker. 1886 rührte ein Apotheker erstmals ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk an, das als Vorläufer von Coca Cola gilt. Die Erfindergemeinde war in Sachen Aromen schon ziemlich früh aktiv.

Heute stellen große Konzerne wie Givaudan und IFF künstliche Aromen und Gerüche im großen Stil her. In die Karten lassen sie sich freilich nicht schauen. Man findet kaum Informationen über diese Branche. Sie agieren im Geheimen. Die Verbraucher sollen nämlich nicht wirklich erfahren, was da so alles ins Essen und in die Getränke gemischt wird. Das wiederum ist ein großes Problem für die immer größer werdende Zahl von Allergikern. Oft können Ärzte kaum noch feststellen, worauf jemand allergisch reagiert, weil die Zusatzstoffe kaum deklariert werden. Erschwert wird dies noch durch Wechselwirkungen verschiedenster Art.

Einst diente der Geschmack des Essens auch dem Schutz des Menschen. Der Körper wurde gewarnt, wenn natürliche Giftstoffe im Spiel waren. Heute kann sich darauf kein Mensch der Moderne mehr verlassen. Unsere Geschmacksnerven sind inzwischen derart entkoppelt, dass ein Zusammenhang nicht mehr hergestellt werden kann.

Dies wiederum könnte den italienischen Bauern aus Kampanien nützlich sein. Weil dort überall giftiger Müll illegal entsorgt wurde, können die Bauern kaum noch ihre hoch toxischen Gemüse und Obstarten verkaufen. Auch die Milch ist stark belastet und infolge auch der Käse.

Man sollte lieber nicht glauben, dass diese Lebensmittel vernichtet würden.

Mit ein paar kleinen Tricks lässt sich die Herkunftsregion ändern. Man könnte sie wahrscheinlich auch mit künstlichen Aromen sogar auf Bioqualität trimmen.

In Berlin durfte ich einmal in einem angesehenen Restaurant die Erfahrung machen, das nicht wirklich im Essen drin war, was auf der Speisekarte stand. Ich bestellte ein Gericht mit Parmesan. Bat um ein laktosefreies Essen, wies aber ausdrücklich darauf hin, dass Parmesan aufgrund seiner Reife keine Laktose mehr enthält und deshalb kein Problem darstellt. Ich wunderte mich schon etwas, als das Essen kam und der angebliche Parmesan in einem extra Schälchen serviert wurde. Die Bedienung meinte, die Köchin hätte gesagt, dass sie auf Nummer sicher gehen wolle. Ich ließ meinen Mann den Käse sicherheitshalber probieren. Geschmacklich war es kein Highlight. Nach Parmesan schmeckte es jedenfalls nicht. Es stellte sich heraus, dass es künstlicher Analogkäse war, der als Parmesan getarnt verkauft wurde. Analogkäse ist viel billiger als guter Parmesan.

Die Deutschen sind Brotesser.

Deutschland ist das Land mit einer einzigartigen Brotkultur weltweit – und das werden wir gemeinsam beweisen, sagt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerkes e.V. auf seiner Website. Gelobt wird die Vielfalt, die die deutschen Bäcker herstellen. Was dort nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass das meiste Brot kaum noch nach richtigem Brot schmeckt. Brot und andere Backwaren werden heute fast immer aus Fertigbackmischungen hergestellt, deshalb schmecken die meisten Brötchen überall gleich. Roggenbrötchen werden nur noch selten mit richtigem Roggenmehl gebacken. Das ist viel zu zeitaufwendig und zu teuer. Man gibt Malz dazu, damit die Brötchen dunkel aussehen. Künstliche Aromen erledigen den Rest.

In den Backshops kommen neben Aromastoffen in den Backwaren auch Duftstoffe zum Einsatz, damit es so richtig herrlich nach frischgebackenem Brot riecht, ganz egal ob im Bahnhof oder auf der Tankstelle.

Dass in den USA bereits 95 Prozent der Lebensmittel aus industrieller Produktion stammen, überrascht nicht. Dass jedoch hierzulande auch schon rund 75 Prozent der verzehrten Lebensmittel industriell hergestellt sind, verwundert dann doch.

Sie gehen nur im Bioladen einkaufen? Schön, dann schauen Sie sich einmal die Inhaltsstoffe z. B. bei Gemüsebrühe an.

Bestimmt finden Sie den Hinweis auf „Hefeextrakt“. Das ist ein Geschmacksverstärker, der jedoch nicht als solcher gekennzeichnet sein muss.

Sonst schmeckt die Suppe ja nicht, sagen sogar gelegentlich die Mitarbeiter im Bio-Supermarkt. Woher kommt nun dieser Hefeextrakt? In der Natur kommt er jedenfalls nicht vor. Wer hat’s erfunden? Die Engländer, die ja gemeinhin nicht gerade als Gourmets gelten, haben Hefeextrakt aus Brauerei-Abfällen hergestellt.

Viele Menschen reagieren allergisch auf Hefeextrakt. Da Hefeextrakt ein sogenanntes „Clean-Label-Produkt“ ist, muss es nicht als Zusatzstoff gekennzeichnet werden. Das ist für Allergiker, die viel in Kantinen und Restaurants essen müssen, ein großes Problem. Leider wird Hefeextrakt auch als „natürliches Aroma“ ausgewiesen.

Geldfälscher werden bestraft – Essensfälscher nicht.

Am 7. März ist der „Tag der gesunden Ernährung“. Das könnte doch ein guter Grund sein, um selbst mal wieder aus richtigen Lebensmitteln etwas zu kochen.

Vorsicht ist beim Einkauf geboten. Ob Klebefleisch, Analogkäse oder gar Würstchen aus Leuchtkrebsen, es wird gelogen und betrogen, dass sich die Balken biegen.

Lecker auch das vom Aventis-Konzern patentierte Rezept, mit dem sich Bakterien zu Kaffeesahne oder Schmelzkäse verarbeiten lassen. General Foods hat einen Kunstspeck aus Wasser, Fett und Proteinen hergestellt. Und die amerikanische Firma Athlon hat gar ein Patent auf die trickreiche Verwandlung von Vogelfedern in einen Nahrungszusatz zu Konfekt und Backwaren.

Na dann.  Wohl bekomm’s!

Die Suppe lügt

Die schöne neue Welt des Essens

von Hans-Ulrich Grimm

Hardcover, Droemer HC
03.03.2014, 320 S.
ISBN: 978-3-426-27631-0
Diese Ausgabe ist lieferbar

18,00,  E-Book (€15,99)

 

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Darauf kann man nicht oft genug hinweisen

1. Abmahngefahr: Fehlende Datenschutzerklärung

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung auf Webseiten abgemahnt werden kann. Binden Sie auf Ihrer Website eine vollständige Datenschutzerklärung ein.

2. Vorsicht bei fremden Bildern und Videos

Bilder und Videos sind immer (!) urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie diese nicht selbst erstellt haben, drohen Abmahnungen. Klären Sie vor der Veröffentlichung die Nutzungsrechte an den Bildern und Videos auf Ihrer Website ab.

3. Achtung bei Werbebannern, Google AdSense und Partnerprogrammen

Wenn Sie auf Ihrer Seite Werbebanner, AdSense-Anzeigen oder Partnerprogramme eingebunden haben, gilt Ihre Seite automatisch nicht mehr als „privat“. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit der Seite Gewinn machen oder nur geringe Einnahmen erzielen. Die Folge sind zahlreiche neue rechtliche Pflichten und die Gefahr, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.

4. Risiken bei E-Mail-Werbung und Newsletter

Werbung per E-Mail ist effektiv. Die Gerichte urteilen aber sehr streng bei der Frage, wann E-Mail-Werbung und Newsletter erlaubt sind. Stellen Sie sicher, dass Sie E-Mails und Newsletter nur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (vor allem strenges double opt in) versenden.

5. Abmahnfalle Facebook, Twitter, Google+ & Co.

Wenn Sie auf Facebook, Twitter & Co. auch einmal über Ihr Geschäft berichten, gilt Ihr Profil auf diesen Seiten nicht mehr als „privat“. Die Folge sind zahlreiche rechtliche Anforderungen. Leider sind viele gesetzliche Vorgaben wie die Impressumspflicht bei Facebook technisch schwierig umzusetzen. Impressumsverstöße bei Facebook werden zu tausenden abgemahnt.

Wie Sie diese und die zahlreichen anderen Abmahnfallen umgehen, erfahren Sie hier:

eRecht24 Karsten Fernkorn, Sören Siebert GbR
Sören Siebert
Jägerstraße 67
10117 Berlin

 

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In einem kranken Gesundheitssystem überleben

Rezension

„Stellen Sie sich nicht so an

Meine Odyssee durch das deutsche Gesundheitssystem“ von Lioba Werrelmann

„Die Krankheit hat mir etwas geschenkt, das unbeschreiblich kostbar ist: Die unbändige Freude lebendig zu sein. Sie hat mir Dankbarkeit geschenkt. Und Leichtigkeit“, sagt Lioba Werrelmann.

Es ist nicht Jedermanns Sache, ein Buch über die Krankheit eines anderen zu lesen.

Das geht mir normalerweise auch so. Mit diesem Buch ist es anders. Schon der Titel hat mich neugierig gemacht. Und so begann ich zu lesen und zu lesen und zu lesen.

Das Schicksal von Lioba Werrelmann, die von Geburt an einen Herzfehler hat,

hat mich berührt. Das Buch hat mich gefesselt. Man kann Anteil nehmen am ihrem Schicksal, ohne sich selbst dabei als Voyeur zu fühlen. An der einen oder anderen Stelle mag man Lioba Werrelmann rütteln und ihr sagen: „Hey, lass’ dir das doch nicht alles gefallen“. Aber wer selbst einmal an einer längeren und vor allem schweren Krankheit gelitten hat, weiß, dass das nicht ganz so einfach ist.

Unser Gesundheitssystem folgt Regeln, die man als Patient meist nicht durchschaut. Oft ergeben die Entscheidungen von Ärzten und Krankenkassen auch nicht wirklich einen Sinn. Und am Ende bleibt man auf sich alleine gestellt, wenn man Pech hat, sogar für längere Zeit.

Lioba Werrelmann war bis zu ihrem 40. Geburtstag eine lebendige Frau, die einen tollen Job als Hauptstadtkorrespondentin in Berlin hatte. Sie liebte ihre Arbeit, genoss das Leben und war im Großen und Ganzen zufrieden mit ihrer Beziehung.

Das änderte sich alles schlagartig, als ihr angeborener Herzfehler sie regelrecht in die Knie zwang. „Von da an ging’s bergab“.

Nach einer langen Odyssee, die ein gutes Jahr dauerte, durfte sie für ein kurzes Jahr in ihr altes Leben zurückkehren, dann holte sie die Krankheit wieder ein. Jetzt war es endgültig aus mit ihrem aufreibenden Job in Berlin.
Sie hatte jedoch Glück, dass sie einen verlässlichen Freundeskreis hatte – nicht nur in Berlin, sondern auch in ihrer alten Heimat. Das machte ihr die Rückkehr leichter..

Das Buch von Lioba Werrelmann zeigt mehr als deutlich, dass unser Gesundheitssystem selbst krank ist. Wenn man dringend ärztliche Hilfe braucht, aber weder Ärzte noch Krankenkassen die Krankheit verstehen und einordnen können, dann hat man wirklich schlechte Karten. Und das geht nicht nur Menschen mit einem angeborenen Herzfehler so, obwohl bereits jedes 100. Kind in Deutschland mit einem Herzfehler geboren wird.

Vor 50 Jahren sind rund 90% dieser Kinder gestorben. Heute können sie – meist durch aufwendige Operationen – gerettet werden. Viele ahnen leider nicht, dass sie erneut schwer erkranken können.

Die sogenannten EMAH-Patienten sind für viele Ärzte vor allem dann ein „Buch mit sieben Siegeln“, wenn es sich um Erwachsene handelt. Bislang gibt es noch immer wenig Möglichkeiten, sich professionell gut im erwachsenen Alter behandeln zu lassen. Nicht selten müssen EMAH Patienten auf der Kinderstation eines Krankenhauses betreut werden, weil dort die einzigen Kardiologen mit einer Zusatzausbildung arbeiten.

Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen sind meist nur auf erwachsene Patienten mit erworbenen Herzfehlern vorbereitet.

Wenn man als Patient in kein festes Schema passt, dann wird man von unserem Gesundheitssystem ganz schön im Stich gelassen. Und das trifft nicht nur auf Erwachsene mit angeborenem Herzfehler zu, sondern auf alle Patienten, die sich nicht nach dem 08/15 Prinzip abfertigen lassen. Oft fängt es schon bei einer Unverträglichkeit von Medikamenten an, die von den meisten Ärzten nicht erkannt wird, weil diese angeblich gar nicht existiert. Und so antwortet eine Radiologin auf die Frage einer Patientin, weshalb man ihr genau das Präparat verordnet hat, auf das sie sehr heftig allergisch reagiert: „Es gibt ja kein Medikament gegen diese Krankheit, das einen anderen Wirkstoff enthält. Sie müssen das einfach mal ausprobieren, es wird schon nicht so schlimm werden“.

Und wer sich dann auch noch bei seiner Krankenkasse beschwert, der kann schnell als notorischer Querulant gelten.

„Stellen Sie sich nicht so an“, dann können Sie trotzt unseres Gesundheitssystems überleben, mag man da fast zynisch rufen.

Lioba Werrelmann legt in jedem Fall mit ihrem Buch den Finger in die Wunde eines Gesundheitssystems, das viele Fragen offen und so manchen Patienten mit seiner Krankheit alleine lässt.

Ratsuchende erwachsene EMAH-Patienten können inzwischen u. a. im Deutschen Herzzentrum in München und bei der EMAH Stiftung Karla Völlm
Universitätsklinikum Münster e.V. Auskunft bekommen.

Kommentar hinterlassen und an der Verlosung eines Buches teilnehmern.

Wir sichern zu, dass wir keine Daten sammeln. Der/die Gewinnerin wird per eMail benachrichtigt. Sobald das Buch auf den Postweg gebracht ist, werden die Daten gelöscht.

Ria Hinken

 

„Stellen Sie sich nicht so an

Meine Odyssee durch das deutsche Gesundheitssystem“ von Lioba Werrelmann

Hardcover, Knaur HC
03.03.2014, 288 S.

ISBN: 978-3-426-65538-2
€ 16,99E-Book (€14,99)

 

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