Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen stattgegeben.
Die Kläger sind Journalisten. Beide erhielten auf ihren Antrag hin Anfang Juli 2017 zunächst personalisierte Akkreditierungsausweise vom Bundespresseamt der Beklagten für den am 7. und 8. Juli 2017 stattfindenden G20-Gipfel in Hamburg. Nachdem es zeitlich unmittelbar vor dem G20-Gipfel zu erheblichen Ausschreitungen in Hamburg kam, entzog das Bundespresseamt den Klägern ihre Akkreditierungsausweise. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die massiven Ausschreitungen und neue nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu vier anderen ebenfalls akkreditierten Journalisten eine Neubewertung der Sicherheitslage erforderlich gemacht hätten. Danach sei das Bundespresseamt zu dem Schluss gelangt, dass die Sicherheit und ordnungsgemäße Durchführung des G20-Gipfels nur gewährleistet werden könne, wenn denjenigen Journalisten, zu denen Sicherheitsbedenken vorlägen – wozu auch die Kläger zählten –, die Akkreditierung entzogen werde. Hiergegen setzen sich die Kläger mit ihren nach Durchführung des G20-Gipfels erhobenen Klagen vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr. Sie machen insbesondere geltend, es habe kein auf sie bezogener Gefährdungssachverhalt vorgelegen. Weder etwaige Erkenntnisse in Bezug auf Dritte noch die allgemeine Sicherheitslage rechtfertigten den Entzug ihrer Akkreditierungen. Überdies sei die Entscheidung ermessensfehlerhaft, da ein milderes Mittel, etwa die Begleitung der Kläger während des Gipfels, möglich gewesen wäre.














