Prinzip Hoffnung: EU-Kommission beschließt „Privacy Shield“
EU-Justizkommissarin Vêra Jourová und US-Handelsministerin Penny Pritzker haben in Brüssel den sogenannten „EU-U.S. Privacy Shield“ präsentiert.
Es bleibt abzuwarten, ob das „Privacy Shield“ auf lange Sicht Bestand haben wird.
Zum Datentransfer in die USA gibt es aus Sicht des cep | Centrum für Europäische Politik | immer noch Fragen, es sind Zweifel angebracht. „Privacy Shield“ („Datenschutzschild“) soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zu kommerziellen Zwecken aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Er bietet eine neue Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datentransfer, nachdem der Europäische Gerichtshof im Oktober 2015 die als „Safe Harbour“ bekannte Kommissionsentscheidung für ungültig erklärt hatte. US-Unternehmen, die sich im Wege der Selbstzertifizierung freiwillig an die Grundsätze des „Privacy Shield“ binden, dürfen demnach personenbezogene Daten von EU-Bürgern zu kommerziellen Zwecken empfangen, speichern und verarbeiten. Auch „Privacy Shield“ ist allerdings kein bilaterales Abkommen, sondern ein einseitiger Beschluss der EU-Kommission nach Art. 25 der EU-Datenschutzrichtlinie, den die Kommission kurz zuvor offiziell erlassen hatte. Dies wurde möglich, nachdem am 8. Juli der Art. 31-Ausschuss Mitgliedstaaten nach längeren internen Debatten dem Entwurf zugestimmt hatte. Mit diesem Beschluss attestiert die Kommission den USA in rechtlicher Hinsicht ein „angemessenes Schutzniveau“ für alle personenbezogenen Daten, die unter dem „Privacy Shield“ aus der EU an zertifizierte US-Unternehmen übermittelt werden. Das bedeutet, dass die so transferierten Daten nach Auffassung der EU-Kommission in den USA im Wesentlichen gleichwertig wie in der EU geschützt sind. Weiterlesen











