Verbraucherzentrale Hamburg geht erfolgreich gegen untergeschobene Verträge vor
Das Landgericht München I hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über ein Produkt aus der Produktgruppe „Red Internet & Phone Cable“ oder das „Vodafone Sicherheitspaket“ zu bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung vorliegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung verklagt. Es ist bereits das fünfte Verfahren, das die Verbraucher- schützer gegen Vodafone eingeleitet haben, um unrechtmäßige Auftragsbestätigungen zu unterbinden (Urteil vom 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19).
„Gut, dass das Münchner Gericht Vodafone abermals in die Schranken gewiesen hat“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben.“ Der kürzlich vor Gericht verhandelte Fall zeige, wie viel Zeit und Nerven dies oft kosten würde.












