Stadt Freiburg sucht Interessierte für die Vorschlagsliste
Für die Wahlperiode 2020 bis 2025 sucht das Verwaltungsgericht Freiburg wieder Freiburgerinnen und Freiburger, die sich als ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -richter zur Verfügung stellen. Zu ihren Aufgaben gehört es, an Verfahren teilzunehmen und an Entscheidungen des Gerichts mitzuwirken. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, pro Jahr ist mit etwa 12 Sitzungstagen zu rechnen.
Von der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürger/innen und Verwaltungsbehörden verhandelt und entschieden. In der Regel soll eine belastende Verwaltungsmaßnahme aufgehoben oder eine begünstigende Entscheidung erreicht werden. Die meisten Fälle haben mit Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Beamtenrecht, Schul- und Hochschulrecht oder Wasserrecht zu tun.
Wer dieses Ehrenamt übernehmen will, braucht keine juristischen Vorkenntnisse. Für die Vorschlagsliste der Stadt Freiburg können sich alle bewerben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben und das 25. Lebensjahr vollendet haben.














