„Wenn es um Lebensmittel geht, hat die Demokratie Pause.“ – Dr. Hans-Ulrich Grimm
Deutschlands Nahrungskritiker Nr.1 deckt in Food War auf, wie die Mächtigen aus Nahrungsmittelkonzernen und Gesundheitsindustrie Hand in Hand über die Qualität und Beschaffenheit der industriell hergestellten Nahrungsmittel entscheiden – und damit unsere Gesundheit aufs Spiel setzen!
Das neue Buch von Hans-Ulrich Grimm erscheint am 2. März 2020.
Stadt Freiburg sucht Interessierte für die Vorschlagsliste
Für die Wahlperiode 2020 bis 2025 sucht das Verwaltungsgericht Freiburg wieder Freiburgerinnen und Freiburger, die sich als ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -richter zur Verfügung stellen. Zu ihren Aufgaben gehört es, an Verfahren teilzunehmen und an Entscheidungen des Gerichts mitzuwirken. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, pro Jahr ist mit etwa 12 Sitzungstagen zu rechnen. Von der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürger/innen und Verwaltungsbehörden verhandelt und entschieden. In der Regel soll eine belastende Verwaltungsmaßnahme aufgehoben oder eine begünstigende Entscheidung erreicht werden. Die meisten Fälle haben mit Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Beamtenrecht, Schul- und Hochschulrecht oder Wasserrecht zu tun. Wer dieses Ehrenamt übernehmen will, braucht keine juristischen Vorkenntnisse. Für die Vorschlagsliste der Stadt Freiburg können sich alle bewerben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Viele Banken-Apps für mobiles Online-Banking weisen Sicherheitslücken auf!
Ralf Schmitz, Ethical-Hacker, der sich seit über 20 Jahren mit der Sicherheit befasst und regelmäßig Vorträge in Deutschland hält, hat es selbst getestet.
Nürnberger Forscher enthüllen ebenso Sicherheitslücke in Banken-Apps. Online-Banking auf dem Smartphone heute noch sicher?
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Nicht sicher: 31 Apps für das Online-Banking haben folgenschwere Sicherheitslücken, darunter Programme der Sparkasse, der Volks- und Raiffeisenbanken und der Commerzbank. Durch einen Hacking-Angriff ist es deutschen Informatikern gelungen, die Sicherheitssoftware dieser Apps auszuschalten und so Transaktionsvorgänge zu manipulieren.
Berlin, 24. Januar 2020. Die Bundesregierung will die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft nicht von Unternehmen sponsern lassen. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag hervor. „Die Bundesregierung hat grundsätzlich auf die Annahme von Sponsoringleistungen für Maßnahmen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft verzichtet“, heißt es darin. foodwatch begrüßte die Entscheidung und forderte die Bundesregierung auf, sich für klare Regeln zum Unternehmens-Sponsoring in der Europäischen Union einzusetzen. Die Verbraucherorganisation hatte im vergangenen Jahr das Sponsoring der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft durch Coca-Cola kritisiert und von der Bundesregierung gefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft nicht sponsern zu lassen.
Die Mitglieder des Trebbia International Nomination Commitee (INC) haben entschieden: Der künstlerisch-wissenschaftliche Vorstand des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe Prof. Dr. h.c. Peter Weibel erhält den diesjährigen TREBBIA-Preis. Die nach dem ligurischen Fluss benannte, renommierte Auszeichnung ehrt KünstlerInnen, Unternehmen und WohltäterInnen aus aller Welt. Die Preisverleihung der Trebbia International Awards findet am Sonntag, 22. März 2020 im Prager Gemeindehaus statt und wird live im tschechischen und slowakischen Fernsehen übertragen.
Die Initiative „Konzernmacht beschränken“ und UnternehmensGrün kritisieren, die Marktmacht der Internetgiganten wird nicht beschränkt
Berlin, 21.1.2020: Die Veröffentlichung des Kabinettentwurfs für die Novellierung des Wettbewerbsrechts verzögert sich seit Wochen, es liegt nur ein nicht-konsensfähiger Referentenentwurf vor. Die Initiative „Konzernmacht beschränken“ und der Verband UnternehmensGrün wollen, gemeinsam mit Oxfam, Digitalcourage und Digitale Gesellschaft, angesichts dieser Hängepartie zu Beginn des neuen Jahres der Diskussion neuen Schwung verleihen und legen ihre Forderungen vor. Sie begrüßen das Bestreben, die missbräuchlichen Praktiken der Internetgiganten einzudämmen. Sie halten den Regierungsentwurf allerdings für nicht geeignet, um funktionierende digitale Märkte zu gewährleisten, Marktabschottung zu verhindern und die Marktmacht der Internetgiganten zu beschränken.
Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig kennzeichnen
Berlin, 19. Januar 2020. Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das Landgericht München hat einer entsprechenden Klage von foodwatch stattgegeben. Die Verbraucherorganisation hatte Amazon verklagt, weil der Internetkonzern in seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte – ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte. Lebensmittelhändler sind gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Landgericht München. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.
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„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“
Nachhaltigkeitsforscherin Sina Leipold begrüßt die Initiative, kritisiert aber den Mangel an Alternativen
Das Ende der Plastiktüte naht: Im November 2019 hat die Bundesregierung ein Verbot jener Tüten beschlossen, die es in vielen Läden an der Kasse gibt. Sobald das Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, soll es nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft treten. Den Ansatz der Initiative hält Juniorprofessorin Dr. Sina Leipold zwar für sinnvoll, „weil er direkt am Konsum ansetzt“. Sie bemängelt jedoch, dass es keine Alternativen gebe: „Ich gehe davon aus, dass die Menschen verstärkt zu Papiertüten greifen werden, die dann nicht wie vorgesehen mehrmals, sondern nur ein- oder zweimal verwendet werden“, sagt die Wissenschaftlerin von der Universität Freiburg. Weil aber auch Papiertüten hergestellt, transportiert und recycelt werden müssen, schmälere das das erhoffte Einsparpotenzial.
Mit dem Wort „Klimahysterie“ werden Klimaschutzbemühungen und die Klima- schutzbewegung diffamiert und wichtige Debatten zum Klimaschutz diskreditiert. Der Ausdruck wurde 2019 von vielen in Politik, Wirtschaft und Medien – von der F.A.Z. über Unternehmer bis hin insbesondere zu AfD-Politikern – verwendet. Er pathologisiert pauschal das zunehmende Engagement für den Klimaschutz als eine Art kollektiver Psychose. Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Klimawandel ist das Wort zudem irreführend und stützt in unverantwortlicher Weise wissenschaftsfeindliche Tendenzen.