Was 2018 bringt, kann ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke voraussagen – zumindest, was die gesetzlichen Änderungen betrifft. – Mutterschutz, Mindestlohn & Co.
Mehr Schutz für angehende Mütter
Schon in diesem Jahr ist das neue Mutterschutzgesetz zum Teil in Kraft getreten, jedoch kommen ab Januar 2018 noch Änderungen hinzu, die für angehende Mütter wichtig werden. In Zukunft haben schwangere Schülerinnen und Studentinnen das gleiche Recht wie Arbeitnehmerinnen: „Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes soll zukünftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Damit sind sie in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen von Pflichtveranstaltungen befreit“, weiß ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke. Des Weiteren nimmt der Gesetzgeber Arbeitgeber zukünftig mehr in die Pflicht: „Der Arbeitgeber soll für jeden seiner Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und überprüfen, ob dort besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen“, so der Rechtsexperte. Eine weitere Änderung: Werdende Mütter, die Arbeiten in einem vorgegebenen Tempo erledigen sollen, profitieren von einem allgemeinen Beschäftigungsverbot. Kai Solmecke erklärt dazu: „Bisher haben die gesetzlichen Regelungen nur die Beschäftigungen von Schwangeren für Fließband- und Akkordarbeit ausgeschlossen.“ Und übrigens: Wenn eine Frau ein Kind mit Behinderung zur Welt bringt, verlängert sich die Mutterschutzfrist künftig auf zwölf statt bisher acht Wochen nach der Geburt. Weiterlesen












